Lade...
Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für "säuglingsgeeignete" abgepackte Wässer (2 mikro g/l U)
Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für "säuglingsgeeignete" abgepackte Wässer (2 mikro g/l U)
Autor:innen
Herausgeber
Quelle
Schlagwörter
Uran, Trinkwasser, Probenahme, Säugling, Belastungsgrenzwert
Zitation
Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für „säuglingsgeeignete“ abgepackte Wässer (2 mikro g/l U), 2013. [online]. Umweltbundesamt. Verfügbar unter: https://openumwelt.de/handle/123456789/10262
Zusammenfassung deutsch
Das Umweltbundesamt (UBA) empfahl den Vollzugsbehörden seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von LW = 10 μg/l U (10 Mikrogramm Uran pro Liter) einzuhalten. Er schützt nicht nur nach Auffassung des UBA, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.