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Sonstiges

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Uran, Trinkwasser, Probenahme, Säugling, Belastungsgrenzwert

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Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für “säuglingsgeeignete” abgepackte Wässer (2 mikro g/l U). (2013). [Umweltbundesamt]. https://doi.org/10.60810/openumwelt-3343
Zusammenfassung deutsch
Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) empfahl den Vollzugsbehörden seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von LW = 10 μg/l U (10 Mikrogramm Uran pro Liter) einzuhalten. Er schützt nicht nur nach Auffassung des UBA, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.