Person: Lange, Martin
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Lange
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Martin
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Veröffentlichung Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen!(Umweltbundesamt, 2021) Erxleben, Friederike; Balzer, Frederike; Kahrl, Andreas; Hendzlik, Manuel; Lange, Martin; Lünenbürger, Benjamin; Purr, Katja; Steinbrenner, Joscha; Wehnemann, Kai; Weyland, Matthias; Deutschland. Umweltbundesamt; Biewald, Anne; Graaf, Daniel de; Döring, Ulrike; Fiedler, Traute; Futterlieb, Matthias; Gibis, Claudia; Herbstritt, Caren; Hofmeier, Katja; Müller, Mirjam; Plappert, Marie-Luise; Plehn, Wolfgang; Plickert, Sebastian; Proske, Christopher; Reichart, Almut; Rother, Stefan; Schmied, Martin; Schuberth, Jens; Unnerstall, Herwig; Vollmer, Carla; Wehner, Claudius; Weiß, JanWelche Treibhausgasminderung bis 2030 sieht das UBA als notwendig an? Und wie können diese erreicht werden? Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden. Dieses Papier zeigt die dafür notwendigen Schritte und ebnet den nachhaltigen Weg in ein treibhausgasneutrales Wirtschaftssystem. Es werden für die Bereich Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und LULUCF (Senken) sektorübergreifende und sektorspezifische Klimaschutzmaßnahmen und -instrumente erörtert, die schnellstmöglich zu implementieren sind, um diese Minderungsziele zu erreichen. Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Klimaschutz durch Tempolimit(Umweltbundesamt, 2020) Lange, Martin; Deutschland. Umweltbundesamt; Hendzlik, Manuel; Schmied, MartinKlimaschutz durch Tempolimit: Wirkung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen auf die Treibhausgasemissionen: Die Begrenzung der Geschwindigkeit in Form eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen kann die Klimawirkung des Verkehrs verringern. Den Beitrag von Tempolimits auf Bundesautobahnen zur Entlastung der Umwelt hat das Umweltbundesamt auf Basis von Daten aus dem Jahr 1996 letztmals berechnet. Im Jahr 2019 wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen veröffentlicht. In Verbindung mit detaillierten Verbrauchswerten und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit konnte so die Wirkung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen auf die Treibhausgasemissionen des Verkehrs vom Umweltbundesamt aktualisiert berechnet werden. Die Vorgehensweise, Berechnungsschritte, verwendeten Eingangsdaten und getroffenen Annahmen werden in der vorliegenden Kurzstudie detailliert beschrieben. Als Ergebnis werden für ein generelles Tempolimit von 100 km/h, 120 km/h und 130 km/h die Treibhausgas-Minderung bestimmt. Quelle: BerichtVeröffentlichung Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen durch Softwareupdates an Diesel-Pkw(Umweltbundesamt, 2021) Lange, Martin; Deutschland. UmweltbundesamtIn dieser Studie wurden Emissionsfaktoren für betriebswarmen Zustand auf Basis von Emissionsmessungen sowohl im realen Verkehr als auch auf dem Rollenprüfstand (Fahrzyklus WLTC) an Pkw Euro 5 und 6 mit verpflichtenden und freiwilligen Softwareupdates erstellt und die erzielten NOx-Minderungen bestimmt. NOx-Temperaturkorrekturfunktionen und Kaltstartzusatzemissionen konnten aus den WLTC-Messungen ermittelt werden. Die Daten sollen im nächsten Update des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) zusätzlich zu den EA 189 Software-Updates der VW-Konzernfahrzeuge einfließen und stehen damit für Emissions- und Immissionsmodellierungen zur Verfügung. Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Tempolimit auf Straßen außerorts(Umweltbundesamt, 2022) Klöckner, Philipp; Lange, Martin