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  • Veröffentlichung
    Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten
    (2016) Dr. Brüning Engineering UG; Institut für Energie- und Umwelttechnik (Duisburg); Deutschland. Umweltbundesamt
    Am 24.10.2015 trat das novellierte ElektroG 2 in Kraft. Mit dem § 24 (2) wurde die Bundesregierung ermächtigt, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten festzulegen. Zur Schaffung einer Grundlage für eine solche Verordnung hat das Umweltbundesamt die vorliegende Studie in Auftrag gegeben. Gegenstand dieser Studie ist die Betrachtung verschiedener Geräte, Bauteile und Stoffe, namentlich sind dieses Leiterplatten, Flachbildschirme, Kunststoffe und Photovoltaikmodule. Die Effektivität der aktuellen Behandlungsverfahren hinsichtlich Ressourcen- und Schadstoffaspekten soll untersucht werden. Dazu werden in erster Linie Literaturrecherchen und -auswertungen sowie Interviews mit verschiedenen Unternehmen entlang der Entsorgungskette durchgeführt. Bei Bedarf wird diese Vorgehensweise durch technische Untersuchungen und chemische Analysen ergänzt. Insgesamt sollen die Ergebnisse die Ableitung spezifischer konkreter Behandlungsempfehlungen ermöglichen. Quelle: Forschungsbericht
  • Veröffentlichung
    Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft
    (2019) Tebert, Christian; Zimmermann, Till; Coenen, Peter; Institut für Ökologie und Politik; Nederlandse Organisatie voor Toegepast-Natuurwetenschappelijk Onderzoek; POPs Environmental Consulting; Deutschland. Umweltbundesamt
    Seit dem 31. Dezember 2016 ist die neue "NEC"-Richtlinie (2016/2284/EU) "über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" in Kraft, die die Richtlinie 2001/81/EG "zu nationalen Emissionshöchstgrenzen" ablöst. Die neue NEC-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ab dem Jahr 2030 neue Minderungsziele zu erreichen, die neben den bisher regulierten Luftschadstoffen SO2, NOx, NMVOC und NH3 erstmals auch Ziele für Feinstaub (PM2,5) beinhalten. Auf die Mitgliedstaaten kommen durch die neue Richtlinie deutlich erweiterte Berichtspflichten zu. Erstmals werden sie verpflichtet, Emissionsinventare für Feinstaub, Schwermetalle und POP zu erstellen. Die Inventare müssen Emissionsprojektionen beinhalten. Weiterhin sind Emissionen von großen Punktquellen zu berichten und Emissionsdaten räumlich aufzuschlüsseln. Vor diesem Hintergrund wurden von Ökopol und TNO die Anforderungen der neuen NEC-Richtlinie analysiert und mit dem System der deutschen Emissionsberichterstattung verglichen. Anhand des Vergleichs der Anforderungen der neuen NEC-Richtlinie und der aktuellen Berichterstattung wurde eine Defizitanalyse erstellt. Die Analyse nennt die Bereiche im Berichtsystem, die gestärkt werden müssen. Auf Basis der Defizitanalyse wurden Verbesserungsmaßnahmen benannt, die mit dem Umweltbundesamt diskutiert und priorisiert wurden. In vier prioritären Bereichen (PCB, Schwermetalle, Unsicherheiten, Punktquellen) wurden Arbeiten zur Verbesserung des Inventars durchgeführt. Der Abschlussbericht benennt die methodisch-wissenschaftlichen Grundlagen zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen, beschreibt Defizite im aktuellen Berichtsystem und Handlungsoptionen im aktuellen Berichtsystem und dokumentiert die Ergebnisse der Arbeiten zur Verbesserung des Inventars. Quelle: Forschungsbericht