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Veröffentlichung Veröffentlichung KPI4DCE: Das ressourceneffiziente Rechenzentrum - Kennzahlen und Indikatoren(2015) Deutschland. UmweltbundesamtImmer größere Datenmengen müssen gespeichert, verwaltet und für unterschiedliche Dienste zur Verfügung gestellt werden. Somit werden immer mehr Rechenzentren benötigt, die im Hintergrund diese Daten verarbeiten. Die Konsequenz daraus ist, dass die Rechenzentren an Größe zunehmen oder neu gebaut und die technische Infrastruktur, etwa die Stromversorgung und Klimatisierung, entsprechend ausgebaut werden. Welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Ressourceninanspruchnahme haben, kann derzeit nicht quantifiziert werden. Ziel des Forschungsprojektes KPI4DCE (Key Performance Indicators for Data Center Efficiency) ist es ein praktikables, richtungssicheres Kennzahlensystem zu entwickeln, dass eine umfassenden Bewertung der Ressourceneffizienz und Umweltwirkung von Rechenzentren erlaubt. Dieses Faltblatt stellt das Projekt vor.Veröffentlichung KPI4DCE 2.0(2019) Halatsch, Andreas; Köhn, Marina; Wilkens, Marc; CRAMAO GmbH; dc-ce RZ-Beratung GmbH & Co. KG; Deutschland. UmweltbundesamtDas UBA hat ein richtungssicheres Kennzahlensystem zur umfassenden Beurteilung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren (KPI4DCE) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Mit diesem Ansatz werden erstmalig alle Teilbereiche eines Rechenzentrums berücksichtigt, unter anderem auch die Leistungsfähigkeit der IT.Mit dem im September 2018 gestarteten Forschungsvorhaben KPI4DCE 2.0 soll das Kennzahlensystem weiterentwickelt und durch Anwendung in der Praxis auf seine Aussagekraft und Richtungssicherheit hin überprüft werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung soll KPI4DCE 2.0 dabei um ökonomische Aspekte erweitert werden, um im Ergebnis neben einer Bewertung des Energie- und Ressourcenverbrauchs auch valide Aussagen hinsichtlich der Kosten vornehmen zu können. Dieses Faltblatt stellt das Projekt "KPI4DCE 2.0" kurz vor.Veröffentlichung Verfahrenskombination der Membranbelebungstechnik mit der anaeroben Schlammstabilisierung(2020) Brepols, Christoph; Drensla, Kinga; Wachendorf, Niklas; Erftverband; Deutschland. UmweltbundesamtDer Erftverband betreibt seit 2004 die Membranbelebungsanlage (MBA) in Kaarst-Nordkanal für das Abwasser von rund 80.000 Einwohnern. Die Nachrüstung der MBA mit einer anaeroben Schlammbehandlung anstelle der bisherigen simultan-aeroben Schlammstabilisierung hat den Energieverbrauch auf das Niveau herkömmlicher Kläranlagen gesenkt, ohne die hohe Reinigungsleistung der MBA zu beeinträchtigen. Dazu wurden von April 2016 bis März 2019 ein Vorklärbecken, eine Schlammfaulung, eine BHKW-Anlage und eine Deammonifikation errichtet. Nach Inbetriebnahme betrug der jährliche Stromverbrauch 3.173 MWh/a und sank damit von 69 kWh je Einwohner im Jahre 2008 auf 39,7 kWh je Einwohner im Jahr 2019. Der Anteil der Eigenstromproduktion betrug 34%. Der anfallende Klärschlamm ist sehr gut entwässerbar. Aus dem Vorhaben lassen sich Hinweise und Empfehlungen zur Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen, insbesondere kommunaler Membranbelebungsanlagen ableiten. Die Konzentration an Belebtschlamm in MBA kann abhängig von den klärtechnischen Anforderungen zwischen < 5 und 12 gTS/l variiert werden. Niedrige TS-Gehalten senken den Energiebedarf der biologischen Reinigung überproportional und verbessern die Prozessbedingungen für die Filtration. Die Lebensdauer der Membranfilter beträgt mittlerweile mehr als 17 Jahre. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der Novelle zum GEG 2023(Umweltbundesamt, 2023) Klinski, Stefan; Deutschland. Umweltbundesamt; Schuberth, JensDas Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.de