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Veröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for 1,4-cyclohexane dimethanol, 3-methoxybutanol, 1,2-propylene glycol n-propyl ether, methyl formate and butyl formate(Umweltbundesamt, 2021) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenz- konzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (Voss et al., 2017; 2018; 2020). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for 5 substances from building products(2018) Voss, Jens-Uwe; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaThe subject of this project was the preparation of substance reports for the following substances: 2-phenylpropene (CAS No. 98-83-9), vinyl toluene (mixture of o-, m-, p- and isomers) (CAS No. 611-15- 4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-heptane (CAS No. 142-82-5), hexylene glycol (CAS No. 107-41-5) and tripropylene glycol monomethyl ether (CAS No. 20324-33-8, 25498-49-1). For these substances, the toxicological data basis were researched, compiled and evaluated, and EU-LCI values were proposed. The EU-LCI values form the basis for assessing the health effects of emissions from construction products and allow the harmonisation of the health assessment of construction product emissions throughout Europe. The final EU-LCI values are set by the EU-LCI Working Group, a group of experts from ten European countries, and may differ from the proposals contained in this report. The EU-LCI Working Group is currently developing a harmonised European list of substances and their associated emission limits (EU-LCI values). The substance reports developed within this project support and accelerate this process.Veröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for five substances from building products(2019) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Scutaru, Ana Maria; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim)Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EU-LCI values for five substances from building products(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological basic data for the derivation of EULCI values for five substances or substance groups(Umweltbundesamt, 2023) Voss, Jens-Uwe; Bierwisch, Anne; Kaiser, Eva; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe und Stoffgruppen. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (siehe etwa Voss et al., 2021). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxicological evaluation of indoor air pollutants, subproject 4: Toxicological evaluation of selected pollutants as basis for the derivation of indoor air guide values(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Hassauer, Martin; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. UmweltbundesamtGegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxikologische Basisdaten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für 5 Stoffe/Stoffgruppen aus Bauprodukten(2018) Voss, Jens-Uwe; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaIm Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt: 2-Phenylpropen (CAS Nr. 98-83-9), Vinyltoluol (o-, m-, p- und Isomeren-Gemisch) (CAS Nr. 611-15-4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-Heptan (CAS Nr. 142-82-5), Hexylenglykol (CAS Nr. 107-41-5) und Tripropylenglykolmonomethylether (CAS Nr. 20324-33-8, 25498-49-1). Für diese Stoffe wurden die toxikologischen Basisdaten recherchiert, zusammengestellt und anhand der Daten EU-LCI Werte vorgeschlagen. Die EU-LCI Werte bilden die Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung von Emissionen aus Bauprodukten und sollten eine europaweite Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Bauproduktemissionen ermöglichen. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, eine Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt und können von den in diesem Bericht enthaltenen Vorschlägen abweichen. Die EU-LCI Arbeitsgruppe entwickelt derzeit eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess.Veröffentlichung Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS Nr. 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 121-44-8), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)(Umweltbundesamt, 2017) Voss, Jens-Uwe; Voss, Toxikologische Beratung - Chemikalienbewertung - Risikoabschätzung (Müllheim); Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data compilation sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (http://www.eu-lci.org/EU-LCI_Website/Home.html). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Eine vollständig harmonisierte EU-LCI Liste soll bis Ende 2019 erarbeitet und veröffentlicht werden. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxikologische Bewertung von Innenraumschadstoffen - Teilprojekt 4: Toxikologische Bewertung von ausgewählten Schadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Hassauer, Martin; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. UmweltbundesamtGegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht