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Veröffentlichung Analyse und strategische Weiterentwicklung der Berichtsprozesse im nationalen und europäischen Gewässerschutz(Umweltbundesamt, 2021) Rudolf, Heino; Opitz, Jens; Koppenhagen, Ines; hrd.consulting; M.O.S.S Computer Grafik Systeme GmbH (Dresden); Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Hilliges, FalkIm Rahmen des Forschungsprojekts wurden Berichtsprozesse im Gewässerschutz zwischen Bund und Ländern auf deren Effizienz und Aktualität untersucht und Vorschläge zur Weiter- entwicklung, auch vor dem Hintergrund neuer Anforderungen, erarbeitet. In einer ausführlichen Ist-Analyse wurden die derzeit für den Datenaustausch verwendeten Berichtsstränge untersucht: (1) für die richtlinienbezogene Berichterstattung, (2) Berichte zum Zustand der Gewässer. Dabei werden die bereits erreichten Vorteile und die bestehenden Defizite herausgearbeitet. Zur zukünftigen Ausrichtung der Berichterstattung werden drei mögliche Varianten vorgestellt, die nacheinander umgesetzt werden können und die dazu beitragen können, die nationale Datenbasis für die Berichtsprozesse im Gewässerschutz qualitativ zu verbessern. Für deren Ausbau werden drei Stufen diskutiert. Als Endziel der dritten Ausbaustufe steht die dienstebasierte Datenbereitstellung. Zusätzlich werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die für die Umsetzung der Varianten notwendigen rechtlichen Maßnahmen abgeleitet. Das Projekt endet mit dem Vorschlag eines Stufenplans zur Umsetzung der Varianten. Quelle: FoschungsberichtVeröffentlichung Die Umweltverbandsklage in der rechtspolitischen Debatte(2016) Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin)Umfang und Anwendungsbereich des Zugangs zu Gericht in Umweltangelegenheiten in Deutschland werden durch völker- und unionsrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Ratifikation der sog. Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Zugleich sind vor allem die Vorgaben von Art. 9 Abs. 2 AK durch Art. 11 UVP-RL (2011/92/EU) und Art. 25 Industrieemissions-RL (2010/75/EU) umgesetzt worden. Die Umsetzung dieser völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Rechthat partiell zu Schwierigkeiten geführt: Zum einen sind Inhalt und Umfang der bestehenden Verpflichtungen teilweise umstritten. Zum anderen muss die Zielstellung, den Vollzug des Umweltrechts durch Klagerechte zu verbessern, mit dem bestehenden deutschen System des Verwaltungsrechtsschutzes in Einklang gebracht werden. Das Forschungsprojekt untersuchte daher ausgewählte rechtswissenschaftliche Fragen für den Umsetzungsprozess der Aarhus-Konvention in Deutschland hinsichtlich des Zugangs zu Gericht - von Umweltverbänden, Individualklägern und Gemeinden - und zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Dafür wurden mit Stand Oktober 2016 die dazu bestehenden rechtswissenschaftliche Argumente und Positionen in Deutschland ausgewertet und zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen zu den in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen durchgeführt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Die Umweltverbandsklage in der rechtspolitischen Debatte(Umweltbundesamt, 2017) Schmidt, Alexander; Stracke, Karl-Friedrich; Wegener, Bernhard; Hochschule Anhalt; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Deutschland. Umweltbundesamt; Lamfried, DanielUmfang und Anwendungsbereich des Zugangs zu Gericht in Umweltangelegenheiten in Deutschland werden durch völker- und unionsrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Ratifikation der sog. Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Zugleich sind vor allem die Vorgaben von Art. 9 Abs. 2 AK durch Art. 11 UVP-RL (2011/92/EU) und Art. 25 Industrieemissions-RL (2010/75/EU) umgesetzt worden. Die Umsetzung dieser völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Rechthat partiell zu Schwierigkeiten geführt: Zum einen sind Inhalt und Umfang der bestehenden Verpflichtungen teilweise umstritten. Zum anderen muss die Zielstellung, den Vollzug des Umweltrechts durch Klagerechte zu verbessern, mit dem bestehenden deutschen System des Verwaltungsrechtsschutzes in Einklang gebracht werden. Das Forschungsprojekt untersuchte daher ausgewählte rechtswissenschaftliche Fragen für den Umsetzungsprozess der Aarhus-Konvention in Deutschland hinsichtlich des Zugangs zu Gericht - von Umweltverbänden, Individualklägern und Gemeinden - und zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Dafür wurden mit Stand Oktober 2016 die dazu bestehenden rechtswissenschaftliche Argumente und Positionen in Deutschland ausgewertet und zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen zu den in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen durchgeführt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) - Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen(Umweltbundesamt, 2020) Stracke, Karl-Friedrich; Zschiesche, Michael; Schomerus, Thomas; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Leuphana Universität Lüneburg; Forschungszentrum für Umweltpolitik; Deutschland. Umweltbundesamt; Salzborn, NadjaDas Umweltinformationsgesetz in Deutschland wurde aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie 2003/4/EG im Februar 2005 grundlegend novelliert. Seitdem existieren entsprechende Länderumweltinformationsgesetze und das Bundesumweltinformationsgesetz (UIG). Erstmals wurde in einem wissenschaftlichen Vorhaben zwischen 2017 und 2019 die Praxis des UIG seit 2005 evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation werden mit diesem Report vorgelegt. Untersucht wurde in der Evaluation, ob und wie die gesetzlichen Ziele des UIG, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformationen zu sorgen, in der Praxis erreicht werden. Die Evaluation folgt der Methodik der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung, die für die Untersuchung entsprechend angepasst wurde. In die Evaluation wurden Daten aus einer Online-Umfrage an 423 informationspflichtigen Stellen des Bundes sowie 39 private informationspflichtige Stellen, leitfaden-gestützte Interviews, eine sozialwissenschaftliche Auswertung der Rechtsprechung zum UIG bis 2017, ein Rechtsgutachten, eine sozialwissenschaftliche Untersuchung sowie einige empirische Vorgängeruntersuchungen einbezogen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung The legal debate on access to justice for environmental NGOs(Umweltbundesamt, 2017) Schmidt, Alexander; Stracke, Karl-Friedrich; Wegener, Bernhard; Hochschule Anhalt; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Deutschland. Umweltbundesamt; Lamfried, DanielThe scope of access to justice in environmental matters in Germany is determined by European and International provisions. Since the ratification of the Aarhus Convention (AC) Germany is bound to this system of legal protection and guarantee of participatory rights. Moreover the provisions of Art. 9.2 AC have been implemented as European law especially through Art. 11 EIA-Directive (2011/92/EU) and Art. 25 IPPC-Directive (2010/75/EU). The implementation of these international and European provisions into the German legal system has partially led to difficulties: On the one hand its content and scope are controversial to a certain degree. On the other hand the objective to improve the execution of environmental law provisions must be achieved in accordance with the traditional German legal system of administrative law. Therefore this study examined legal questions on access to justice â€Ì of environmental-NGOs, individuals and municipalities - and the extent and the intensity of the judicial review which are of special im-portance for the implementation process of the Aarhus Convention in Germany. Hence the German legal debate as of October 2016 was analysed and on some selected legal aspects a comparative study concerning the national legal systems of France, Italy, Poland, Sweden and the United Kingdom was conducted. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umwelt- und Naturschutzinformationssystem UNIS-D - Machbarkeitsstudie(Umweltbundesamt, 2021) Börner, Georg; Bluhm, Matthias; Fechner, Thore; con terra GmbH; hrd.consulting; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Schultz-Krutisch, ThomasDas Bestreben, Umweltinformationen zu sammeln und Dritten zur Verfügung zu stellen (insbesondere interessierten Bürgern), ist seit vielen Jahrzenten ein starker Antrieb im Bereich des Umweltmanagements. Der Zugang zu diesen Umweltinformationen ist in Deutschland in hohem Maße zersplittert. Die Europäische Kommission hat diese Zersplitterung bemängelt und ange-regt, einen zentralen nationalen Zugang zu Umweltinformationen einzurichten, soweit dies machbar sei. In der vorliegenden Studie soll daher die Machbarkeit eines entsprechenden Umwelt- und Naturschutzinformationssystem (UNIS-D) analysiert werden. Herausgearbeitet werden soll dabei unter anderem, in welcher Form ein neues fach- und ebenen-übergreifendes An-gebot langfristig machbar und sinnvoll ist. Zudem hat der technologische Fortschritt dazu ge-führt, dass Daten, die den Zustand von Natur und Umwelt erfassen, nicht mehr ausnahmslos durch die öffentliche Hand erhoben werden. Auch private Haushalte, Einzelpersonen oder Unternehmen erfassen bewusst oder unbewusst Umweltdaten, die zur Verbesserung der Datenlage über die Umwelt beitragen könnten. Dadurch entsteht eine sehr große und umfangreiche Daten-menge für Umweltinformationen. Es soll daher auch untersucht werden, durch welche Maßnahmen, etwa dem Einsatz von K.I., diese große Datenmenge handhabbar gemacht werden kann. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung - zielgruppenorientiert und wirkungsorientiert!(Umweltbundesamt, 2020) Nachreiner, Malte; Laufer, Dino; Belakhdar, Tinène; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Deutschland. Umweltbundesamt; Arenhövel, Dorothee; Kreuser, Margarethe; Kropf, AntjeJunge Menschen an Bildung für Nachhaltigkeit zu beteiligen, ist ein zentraler Schlüssel zum Gelingen einer umfassenden Transformation der Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit (vgl. WBGU 2011: 255 ff, WBGU 2012). Damit sich Kinder und Jugendliche in Zukunft wirksam in gesellschaftliche und umweltpolitische Gestaltungsprozesse einbringen können, ist eine konsequente Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bereits in der Konzeption und Methodik von Umweltbildungsangeboten sinnvoll. Neben der Beteiligung spielen für die Wirkung, der häufig in informellen und außerschulischen Bildungssituationen angesiedelten Umweltbildungsprojekte, zahlreiche weitere Faktoren eine wichtige Rolle, die sich bislang schwer kalkulieren und messen lassen. Daraus wurden die folgenden Forschungsfragen abgeleitet: 1. Was sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches, partizipatives, zielgruppengerechtes Umweltbildungsangebot für die unterschiedlichen Zielgruppen? 2. Wie kann die beabsichtigte Wirkung von Umweltbildungsmaßnahmen erzielt bzw. gemessen werden? Diese Fragen wurden im vorliegenden Forschungsvorhaben theoretisch und empirisch untersucht. Da beide Fragestellungen miteinander verbunden, zu ihrer Klärung methodisch aber unterschiedliche Ansätze notwendig sind, wurde das Vorhaben in zwei getrennt bearbeitete Arbeitspakete aufgeteilt, deren Ergebnisse im Rahmen des Schlussteils miteinander verbunden werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Verbandsklagen im Natur- und Umweltschutzrecht 2011 und 2012(2013) Zschiesche, Michael; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin)Veröffentlichung Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode(Umweltbundesamt, 2021) Habigt, Lisa; Hamacher, Lisa; Tryjanowski, Alexandra; Unabhängiges Institut für Umweltfragen (Berlin); Hochschule Anhalt; Deutschland. Umweltbundesamt; Mutert, TinaDas Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist im Juni 2017 umfassend novelliert worden. Dadurch ist zum einen der Anwendungsbereich für Rechtsbehelfe deutlich erweitert worden. Zum anderen wurde das Institut der materiellen Präklusion für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen abgeschafft, die den EU-Richtlinien über Industrieemissionen (2010/75/EU) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) unterliegen. In einem knapp dreijährigen Forschungsprojekt wurde das Klagegeschehen anerkannter Umweltverbände in der Bundesrepublik Deutschland seit der Novelle 2017 umfassend begleitet und anhand empirischer Daten untersucht und bewertet. Neben dem Klagegeschehen sind darüber hinaus die Dauer von gerichtlichen Entscheidungsverfahren sowie die Auswirkungen durch den Wegfall der materiellen Präklusion rechtswissenschaftlich und teilweise empirisch analysiert worden. Zudem wurden spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsbehelfen in den Blick genommen. Der Abschlussbericht enthält alle wesentlichen Befunde bis zum Stichtag 31.05.2021. Quelle: Forschungsbericht