Auflistung nach Autor:in "Simon, André"
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Veröffentlichung Evaluierung der praktischen Anwendung der neuen Regelungen der BauGB-Novellen 2011/2013 zur Förderung einer klimagerechten und flächensparenden Siedlungsentwicklung durch die kommunale Bauleitplanung anhand von Fallstudien(Umweltbundesamt, 2023) Frerichs, Stefan; Hamacher, Karl; Simon, André; BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft - Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt; Deutschland. Umweltbundesamt; Rau, ChristophAufgrund der unterschiedlichen und langfristig im Rahmen der kommunaler Planungshoheit sich entwickelnden kommunalen Planungs- und Entscheidungskultur ist der Einfluss der Novellen des BauGB 2011 und 2013 sehr unterschiedlich. Insbesondere die bereits vor 2011 bzw. 2013 in Klimaschutz und Innenentwicklungsbelangen engagierten Kommunen nutzen die Regelungen. Kritisch einzuschätzen ist, dass Klimaanpassung, Klimaschutz und Flächensparen insbesondere Gegenstand informeller Planung sind, aber noch nicht in der Breite in der formalen kommunalen Planung angekommen sind. Das betrifft sowohl die Bauleitplanung als auch die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts. Das mag auch daran liegen, dass es, wie die Erfahrungen mit anderen umweltschutzbezogenen BauGB-Novellen zeigen, vielfach längerer Zeiträume bedarf, bis Novellierungen vollständig in die in vielen Kommunen eingeübten und gängigen Planungsprozesse integriert werden. Der stärkste Einfluss lässt sich auf die Verfahren zur Erstellung der Bauleitpläne feststellen, da der Begründungsaufwand für planerische Abwägungsentscheide gestiegen ist - dies wird von kommunaler Seite, häufig mit Verweis auf fehlende personelle und finanzielle Ressourcen, als Planungserschwernis gesehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Kommunen, insbesondere kleinere und mittlere, entsprechende planerische Kapazitäten entwickeln können, um die mit Planungsprozessen verbundene Komplexität besser zu bewältigen. Die Chance, durch eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den â€Ì auch neu aufgenommenen - städtebaulichen Belangen zu besseren planerischen Lösungen zu kommen, wird demgegenüber nur von den Gemeinden erkannt, bei denen eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung im Allgemeinen und Klimaschutz und Klimaanpassung auch schon vor 2011 / 2013 Teil der kommunalen Planungs- und Entscheidungskultur waren. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB(Umweltbundesamt, 2020) Frerichs, Stefan; Hamacher, Karl; Simon, André; BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft - Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt; Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr; Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.; Deutschland. Umweltbundesamt; Rau, ChristophMit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde zum 04.05.2017 der § 13b neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Die Einführung des § 13b BauGB hatte zum Ziel, der starken Dynamik im Wohnungsmarkt vor allem in den wachsenden Groß- und Universitätsstädten entgegenzuwirken. In diesem Bericht wird anhand einer qualitativen Stichprobenunteruntersuchung (Stand: Juni 2019) von 250 Planungsfällen aus 242 Gemeinden und einer darauf aufbauenden anonymen Online-Befragung dieser anwendenden Gemeinden untersucht, wie die Gemeinden die Vereinfachungen nutzen und welche Planungsergebnisse erreicht werden. Tatsächlich werden Verfahren auf Basis von § 13b BauGB vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt, die Bauvorhaben in kleinem Maßstab verfolgen. Die Planungen begründen überwiegend kleine Bauvorhaben mit meist geringer Dichte und verstärken so die Neuinanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Das Verfahren nach § 13b BauGB wird vor allem von kleinen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt. Sofern Untersuchungen zur Ermittlung von Abwägungsmaterial durchgeführt werden, basiert dies einerseits auf fachrechtlichen Vorgaben oder dient der nachbarschützenden Konfliktvermeidung. Die Autoren der Studie empfehlen, von einer Verlängerung und Verstetigung des § 13b BauGB dringend abzusehen. Quelle: Forschungsbericht