Auflistung nach Autor:in "Möck, Alexandra"
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Veröffentlichung Ermittlung von Kriterien für hochwertige anderweitige Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen(Umweltbundesamt, 2021) Bulach, Winfried; Dehoust, Günter; Möck, Alexandra; Öko-Institut. Büro Darmstadt; Deutschland. Umweltbundesamt; Hermann, TimDie hochwertige Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen wird durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt und findet in Deutschland überwiegend in Kompostierungs-, Vergärungs- und kombinierten Anlagen statt. Es existieren neben diesen "konventionellen" Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen jedoch auch zahlreiche andere Verfahren zur Behandlung von unterschiedlichen Biomasse-Substraten. In der vorliegenden Studie wurden acht potenziell hochwertige Verwertungsverfahren für Bioabfälle identifiziert und in Verfahrenssteckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe enthalten neben einer Verfahrensbeschreibung samt entsprechender Fließbilder auch Informationen zur Massenbilanz und zum derzeitigen Entwicklungsstand des Verfahrens. Im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung wurden die ausgewählten Verfahren, soweit möglich, vergleichend bewertet und den klassischen Behandlungsmethoden Kompostierung und Vergärung gegenübergestellt. Keines der untersuchten Verfahren weist im Vergleich zu den bisherigen Verwertungsverfahren relevante Verbesserungen über alle Wirkungskategorien auf, dennoch sollte eine neue Bioabfallverordnung die Entwicklung weiterer Verfahren ermöglichen. Als weitere Methode zur Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle wurden die Eigenkompostierung und -verwertung analysiert. Auf Basis von Literaturrecherchen und Berechnungen zur Nährstoffbilanz in privaten Gärten wurde aufgezeigt, dass aus einer unsachgemäß durchgeführten Eigenkompostierung und -verwertung negative Umweltauswirkungen resultieren. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen können diese u. a. dadurch vermieden bzw. gemindert werden, dass bundesweit eine vorzuhaltende Mindestgartenfläche von 70 m2/E definiert wird, die anschließend von den Behörden im Vollzug durchzusetzen ist. Durch die Organisation einer Austauschplattform (Barcamp) konnte der wissenschaftliche Teil der vorliegenden Studie um einen wertvollen Praxisbezug ergänzt werden. In Fachgesprächen konnten sich die Abfallberaterinnen und Abfallberater über die Relevanz einer qualitativ hochwertigen getrennten Erfassung von Bioabfällen in Haushalten, Industrie sowie Gewerbe und ihre Erfahrungen für eine ansprechende Abfallberatung in der Praxis austauschen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung(Umweltbundesamt, 2022) Bulach, Winfried; Dehoust, Günter; Möck, Alexandra; Öko-Institut. Büro Berlin; HTP GmbH & Co. KG; Cyclos, Beratungsgesellschaft für Ökologie, Energie- und Abfallwirtschaft (Osnabrück); Deutschland. Umweltbundesamt; Boße, Jasmin; Fabian, MatthiasUm negative Auswirkungen durch Verpackungsabfälle auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wurde den Systemen in § 21 Abs. 1 VerpackG vorgegeben, die Beteiligungsentgelte der Erstinverkehrbringer (Hersteller) nach ökologischen Kriterien auszurichten. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu steigern und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Das Projekt hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG in den folgenden Aspekten bereitzustellen: - Die Systemberichte (§ 21 Abs. 2 VerpackG) waren unter Berücksichtigung des Mindeststandards (§ 21 Abs. 3 VerpackG) auszuwerten. Der Fokus lag darauf, inwieweit die Systeme die gesetzlich geforderte Anreizsetzung vorgenommen haben. Hierbei waren vorhandene Modelle zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und der Beteiligungsentgelte auch auf Vor- und Nachteile hinsichtlich der beabsichtigten Wirkungen des § 21 VerpackG zu prüfen. - Es sollte die Wirksamkeit des § 21 VerpackG unter Berücksichtigung der gesamtökologischen Auswirkungen überprüft werden. Dafür waren Formulierung und Anwendung von Bewertungskriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG detailliert darzustellen, zu begründen und anschließend anzuwenden. - Detaillierte Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG im Hinblick auf eine möglichst hohe Wirksamkeit sollten entwickelt und wissenschaftlich fundiert begründet werden. Quelle: Forschungsbericht