Auflistung nach Autor:in "Hassauer, Martin"
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Veröffentlichung Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe(2015) Hassauer, Martin; Kalberlah, Fritz; Voß, Jens-Uwe; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. Umweltbundesamt; Remus, Rainer; Malitz, Anika; Konietzka, RainerFür die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen Exposition gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet. 20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.Veröffentlichung Toxicological evaluation of indoor air pollutants, subproject 4: Toxicological evaluation of selected pollutants as basis for the derivation of indoor air guide values(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Hassauer, Martin; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. UmweltbundesamtGegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Toxikologische Bewertung von Innenraumschadstoffen - Teilprojekt 4: Toxikologische Bewertung von ausgewählten Schadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten(Umweltbundesamt, 2020) Voss, Jens-Uwe; Hassauer, Martin; Kaiser, Eva; Toxikologische Beratung, Chemikalienbewertung und Risikoabschätzung; FoBiG - Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe; Deutschland. UmweltbundesamtGegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Vorbereitung der Entscheidung über eine mögliche Zulassung kreosothaltiger Holzschutzmittel in Deutschland(2015) Schuhmacher-Wolz, Ulrike; Hassauer, Martin; Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe (Freiburg, Breisgau); Deutschland. Umweltbundesamt; Fischer, Jürgen; Müller Knoche, Silke; Nöh, IngridDas vorliegende Gutachten soll einen Überblick über die noch bestehenden Einsatzbereiche von Kreosot-behandelten Hölzern bieten und Kenntnis- und Entwicklungsstand über mögliche Alternativen (im chemischen Holzschutz oder mit anderen Materialien) zum Einsatz von Teeröl darlegen, um ein realistisches Bild davon zu erhalten, welche Bedeutung Kreosot in Deutschland derzeit noch hat und ob und in welchem Umfang ein Ausstieg aus Kreosot möglich ist. Hierbei werden neben Ersatzstoffen insbesondere die Verwendung anderer Materialien, aber auch andere Maßnahmen wie z.B. technische Maßnahmen zur Emissionsminderung, im Hinblick auf ihre Marktreife betrachtet. Darüber hinaus wurden Verwender des Kreosots im Holzschutz, Nutzer von mit Kreosot behandeltem Holz sowie Entwickler von alternativen Maßnahmen und Verfahren befragt. Die Ergebnisse der Recherche wurden in einem Workshop mit Vertretern der verschiedenen Bereiche diskutiert und die Ergebnisse dokumentiert. Das vorliegende Gutachten soll den im Biozidverfahren beteiligten Behörden bei der anstehenden Zulassungsentscheidung von Holzschutzmitteln auf Basis des Kreosots als Entscheidungshilfe dienen.