Auflistung nach Autor:in "Gugel, Benjamin"
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Veröffentlichung Dokumentation des Fachgesprächs zur Weiterentwicklung des BISKO-Standards(Umweltbundesamt, 2020) Gugel, Benjamin; Hertle, Hans; Dünnebeil, Frank; Institut für Energie- und Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Sieck, LizziDer vorliegende Bericht dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO), welche im Rahmen des Projekts "Klimaschutz-Planer" entwickelt wurde. Der BISKO-Standard wurde entworfen, da kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzen anfänglich noch mit sehr unterschiedlichen Methoden erstellt wurden. Mit Hilfe des Standards sollte somit eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsmethoden stattfinden. Da der BISKO-Standard seit dessen Veröffentlichung im Jahr 2015 seitens des ifeu nur in seinen wesentlichen Bestandteilen weiterentwickelt werden konnte, die Anzahl der BISKO-Nutzer aber ansteigt, wurde das ifeu vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragt, Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standards zu entwickeln. Im Rahmen des Auftrags wurde zunächst eine Kurzstudie durchgeführt. Diese beinhaltete eine Analyse zur Verbreitung des Standards, Erfahrungen mit diesem sowie eine Analyse, wie sich methodische Aspekte mit anderen methodischen Bilanzierungsvorgaben verhalten. Die Ergebnisse dieser Studie wurden anschließend in einem Fachgespräch am UBA weiterdiskutiert. Basierend auf den daraus gewonnenen Erfahrungswerten, sollte ein Vorgehen vorgestellt werden, das den BISKO-Standard sowohl inhaltlich weiterentwickelt als auch Varianten präsentiert, wer in Zukunft die Verantwortung für die Weiterentwicklung und die Zertifizierung des BISKO-Standards haben könnte. In der Kurzstudie zeigte sich, dass der BISKO-Standard immer häufiger von Kommunen genutzt wird, nicht zuletzt, weil die Anzahl der Bundesländer, die kostenlose Softwares zur Bilanzierung für ihre Kommunen bereitstellen, welche auch nach BISKO bilanzieren, ansteigt. Die Konformitätsprüfung mit anderen Standards bestätigte, dass internationale kommunale Bilanzierungsstandards, wie das Greenhouse Gas Protocoll (GPC) und der Covenant of Mayors (CoM), überwiegend mit den wesentlichen Kriterien des BISKO-Standards konform sind. Lediglich überregionale Bilanzierungsmethoden auf Landes- und Bundesebene sind, da sie zumeist einen Quellenansatz verfolgen und eher (inter)nationalen Zielvorgaben entsprechen, nur teilweise mit dem BISKO-Standard konform. Dieser Bruch wurde aufgrund einer anderen Zielsetzung auf kommunaler Ebene bei der Entwicklung des BISKO-Standards bewusst eingegangen. Zusätzlich zur Vorabstudie wurden im Fachgespräch weiterführende Ideen zur (inhaltlichen) Weiterentwicklung des BISKO-Standards diskutiert. Daneben wurden auch verschiedene Verbesserungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wurden die Themen Verbesserung der Datenverfügbarkeit- und Bereitstellung, Entwicklung von Indikatoren, Nutzung verschiedener Strommixe und die Berücksichtigung nicht-energetischer Sektoren besprochen. Bezüglich der Frage, wer die Verantwortung für die Weiterentwicklung und die Zertifizierung des Standards haben sollte, gab es ein relativ eindeutiges Meinungsbild, gemäß dem die Verantwortung einer übergeordneten unabhängigen Institution obliegen sollte, welche zudem die Zertifizierung übernimmt und ggf. Aufgaben an externe Dienstleister abgibt. Aufbauend auf den Wünschen und Ideen der Vorabstudie und des Fachgesprächs, wurden konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung des BISKO-Standards vorgeschlagen. Für die inhaltliche Weiterentwicklung werden drei mögliche aufeinander aufbauende Arbeitsschritte präsentiert, welche mit steigendem Arbeitsaufwand einhergehen. Schritt 1 zeigt auf, wie die kurzfristige Weiterentwicklung des BISKO-Standards gesichert werden kann. Anhand von grundlegenden Aufgaben, wie der Bereitstellung von Emissionsfaktoren sowie der Organisation und Durchführung eines begleitenden Arbeitskreises (Begleitkreis), soll gewährleistet werden, dass der BISKO-Standard weiterhin aktuell bleibt. Zur weiterführenden Bearbeitung des BISKO-Standards (Schritt 2), können auch weitere Aufgaben, wie inhaltliche Vorbereitungen der Begleitkreise, regelmäßige Evaluationen der BISKO-Beschlüsse sowie Öffentlichkeitsarbeiten zur Verbreitung des Standards koordiniert werden. Im letzten und arbeitsintensivsten Schritt, könnte die konkrete inhaltliche BISKO-Weiterentwicklung im Rahmen des Begleitkreises erfolgen. Dabei könnten konkrete Themen, wie u a. der Umgang mit dem Strommix, die Berücksichtigung nicht-energetischer Emissionen, oder die einheitliche Datenberechnung thematisiert werden. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung soll auch die Datensituation verbessert werden, da die Datenlage häufig problematisch ist. Daher werden drei Optionen zur Verbesserung vorgestellt. Auch hier gehen die aufeinander folgenden Optionen mit aufsteigenden Arbeitsaufwänden einher. Die erste Option behandelt Daten, welche die Grundlagen der Bilanzierung betreffen. Es handelt sich dabei insbesondere um Daten, welche seitens der Bilanzierungssoftwares teilweise schon bereitgestellt werden (z. B. Fahrleistungen und Förderdaten). Diese Daten sollten aus Sicht des ifeu in Zukunft für alle Kommunen kostenlos bereitgestellt werden. In der zweiten Option könnten die Rahmenbedingungen für die Datenbereitstellung verbessert werden. Es wird empfohlen, folgende Aspekte anzugehen: Koordination zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Bereitstellung von Schornsteinfegerdaten, Anlagendaten aus Markstammdatenregister, Fahrleistungen ab 1990 sowie die Schaffung eines Übergabestandards für Verteilnetzbetreiber. Die letzte Option betrifft die konkrete Datenbereitstellung für alle Kommunen. Drei verschiedene Datenquellen â€Ì Verteilnetzbetreiber, Schornsteinfegerdaten und Daten aus dem Marktstammdatenregister - sollten demnach von einer zentralen Stelle gesammelt und bereitgestellt werden. Bezüglich der Frage, wer zukünftig die Verantwortung für die inhaltliche Weiterentwicklung des BISKO-Standards übernehmen sollte, wird empfohlen, dass dies durch eine Institution erfolgt, welche die folgenden Eigenschaften mit sich bringt. Die Institution sollte sowohl bundesweit aktiv und produkt-neutral sein, über das entsprechende Bilanzierungswissen verfügen und ein dauerhaftes Eigeninteresse an der Weiterentwicklung des Standards haben. Für die inhaltliche Weiterentwicklung des BISKO-Standards schlägt das ifeu drei Varianten vor, die von der verantwortlichen Institution übernommen werden könnten. Die drei Varianten "Basis", "Basis+" und "Service+" verfolgen unterschiedliche Ziele im Weiterentwicklungsprozess. Während bei der Basisvariante lediglich die rahmengebende Begleitaufgaben übernommen werden müssten, wird bei der Variante Service3+ neben intensiven Aufgaben zur inhaltlichen Weiterentwicklung auch die Verbesserung der Datengrundlagen angestrebt. Entsprechend der gewählten Variante steigt auch der Arbeitsaufwand deutlich an. Je nach Arbeitsaufwand könnte die verantwortliche Institution aber auch Dritte bei der Weiterentwicklung mit einbinden. Die Koordination für die Zertifizierung der Bilanzierungssoftware sollte dieselbe Institution übernehmen, welche den Weiterentwicklungsprozess koordiniert. Für den Zertifizierungsprozess werden zudem folgende Arbeitsschritte empfohlen: 1. Klärung was genau zertifiziert werden soll und wie oft eine Software zertifiziert werden soll, 2. Erstellung einer "BISKO"-Anforderungs-Checkliste und 3. (Regelmäßige) Überprüfung der Bilanzierungssoftwares. Gerade für den letzten Schritt kann z. B. ein unabhängiger Dienstleister beauftragt werden. Im Fachgespräch wurde deutlich, dass ein hoher Bedarf an der Weiterentwicklung der kommunalen Energie- und THG-Bilanzierung besteht. Es wird deswegen empfohlen, BISKO in einer der empfohlenen Tiefen zeitnah in einem partizipativen Prozess fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Klimaschutz-Monitoring in Kommunen(Umweltbundesamt, 2022) Hertle, Hans; Gugel, Benjamin; Herhoffer, Vanessa; Institut für Energie- und Umweltforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Sieck, Lizzi; Hipt, Kirsten op deMit der derzeitigen Ambitionssteigerung bei den kommunalen Klimaschutzzielen in Richtung Treibhausgasneutralität 2045 oder früher muss nicht zuletzt auch eine Ambitionssteigerung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einhergehen. Damit steigt auch die Notwendigkeit, diese Maßnahmen zu erfassen und zu bewerten. Aktive Klimaschutzkommunen führen bereit ein Klimaschutz-Monitoring durch, ein einheitliches Monitoring von Klimaschutzmaßnahmen gibt es bislang jedoch nicht. Dies war auch das Ergebnis einer Online-Umfrage und eines Workshops mit Experten*Expertinnen. Es besteht großer Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Entwicklung von Standards und der Bereitstellung von Daten und Tools. Der vorliegende Bericht spricht daher Empfehlungen aus, wie ein umfassendes Monitoring-Verfahren aussehen kann, das Kommunen auf dem Pfad zur Treibhausgasneutralität unterstützt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Weiterentwicklung des kommunalen Bilanzierungsstandards für THG-Emissionen(Umweltbundesamt, 2020) Gugel, Benjamin; Hertle, Hans; Dünnebeil, Frank; Institut für Energie- und Umweltforschung; Deutschland. UmweltbundesamtDer vorliegende Bericht dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO), welche im Rahmen des Projekts "Klimaschutz-Planer" entwickelt wurde. Der BISKO-Standard wurde entworfen, da kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzen anfänglich noch mit sehr unterschiedlichen Methoden erstellt wurden. Mit Hilfe des Standards sollte somit eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsmethoden stattfinden. Da der BISKO-Standard seit dessen Veröffentlichung im Jahr 2015 seitens des ifeu nur in seinen wesentlichen Bestandteilen weiterentwickelt werden konnte, die Anzahl der BISKO-Nutzer aber ansteigt, wurde das ifeu vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragt, Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standards zu entwickeln. Im Rahmen des Auftrags wurde zunächst eine Kurzstudie durchgeführt. Diese beinhaltete eine Analyse zur Verbreitung des Standards, Erfahrungen mit diesem sowie eine Analyse, wie sich methodische Aspekte mit anderen methodischen Bilanzierungsvorgaben verhalten. Die Ergebnisse dieser Studie wurden anschließend in einem Fachgespräch am UBA weiterdiskutiert. Basierend auf den daraus gewonnenen Erfahrungswerten, sollte ein Vorgehen vorgestellt werden, das den BISKO-Standard sowohl inhaltlich weiterentwickelt als auch Varianten präsentiert, wer in Zukunft die Verantwortung für die Weiterentwicklung und die Zertifizierung des BISKO-Standards haben könnte. In der Kurzstudie zeigte sich, dass der BISKO-Standard immer häufiger von Kommunen genutzt wird, nicht zuletzt, weil die Anzahl der Bundesländer, die kostenlose Softwares zur Bilanzierung für ihre Kommunen bereitstellen, welche auch nach BISKO bilanzieren, ansteigt. Die Konformitätsprüfung mit anderen Standards bestätigte, dass internationale kommunale Bilanzierungsstandards, wie das Greenhouse Gas Protocoll (GPC) und der Covenant of Mayors (CoM), überwiegend mit den wesentlichen Kriterien des BISKO-Standards konform sind. Lediglich überregionale Bilanzierungsmethoden auf Landes- und Bundesebene sind, da sie zumeist einen Quellenansatz verfolgen und eher (inter)nationalen Zielvorgaben entsprechen, nur teilweise mit dem BISKO-Standard konform. Dieser Bruch wurde aufgrund einer anderen Zielsetzung auf kommunaler Ebene bei der Entwicklung des BISKO-Standards bewusst eingegangen. Zusätzlich zur Vorabstudie wurden im Fachgespräch weiterführende Ideen zur (inhaltlichen) Weiterentwicklung des BISKO-Standards diskutiert. Daneben wurden auch verschiedene Verbesserungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wurden die Themen Verbesserung der Datenverfügbarkeit- und Bereitstellung, Entwicklung von Indikatoren, Nutzung verschiedener Strommixe und die Berücksichtigung nicht-energetischer Sektoren besprochen. Bezüglich der Frage, wer die Verantwortung für die Weiterentwicklung und die Zertifizierung des Standards haben sollte, gab es ein relativ eindeutiges Meinungsbild, gemäß dem die Verantwortung einer übergeordneten unabhängigen Institution obliegen sollte, welche zudem die Zertifizierung übernimmt und ggf. Aufgaben an externe Dienstleister abgibt. Aufbauend auf den Wünschen und Ideen der Vorabstudie und des Fachgesprächs, wurden konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung des BISKO-Standards vorgeschlagen. Für die inhaltliche Weiterentwicklung werden drei mögliche aufeinander aufbauende Arbeitsschritte präsentiert, welche mit steigendem Arbeitsaufwand einhergehen. Schritt 1 zeigt auf, wie die kurzfristige Weiterentwicklung des BISKO-Standards gesichert werden kann. Anhand von grundlegenden Aufgaben, wie der Bereitstellung von Emissionsfaktoren sowie der Organisation und Durchführung eines begleitenden Arbeitskreises (Begleitkreis), soll gewährleistet werden, dass der BISKO-Standard weiterhin aktuell bleibt. Zur weiterführenden Bearbeitung des BISKO-Standards (Schritt 2), können auch weitere Aufgaben, wie inhaltliche Vorbereitungen der Begleitkreise, regelmäßige Evaluationen der BISKO-Beschlüsse sowie Öffentlichkeitsarbeiten zur Verbreitung des Standards koordiniert werden. Im letzten und arbeitsintensivsten Schritt, könnte die konkrete inhaltliche BISKO-Weiterentwicklung im Rahmen des Begleitkreises erfolgen. Dabei könnten konkrete Themen, wie u a. der Umgang mit dem Strommix, die Berücksichtigung nicht-energetischer Emissionen, oder die einheitliche Datenberechnung thematisiert werden. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung soll auch die Datensituation verbessert werden, da die Datenlage häufig problematisch ist. Daher werden drei Optionen zur Verbesserung vorgestellt. Auch hier gehen die aufeinander folgenden Optionen mit aufsteigenden Arbeitsaufwänden einher. Die erste Option behandelt Daten, welche die Grundlagen der Bilanzierung betreffen. Es handelt sich dabei insbesondere um Daten, welche seitens der Bilanzierungssoftwares teilweise schon bereitgestellt werden (z. B. Fahrleistungen und Förderdaten). Diese Daten sollten aus Sicht des ifeu in Zukunft für alle Kommunen kostenlos bereitgestellt werden. In der zweiten Option könnten die Rahmenbedingungen für die Datenbereitstellung verbessert werden. Es wird empfohlen, folgende Aspekte anzugehen: Koordination zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Bereitstellung von Schornsteinfegerdaten, Anlagendaten aus Markstammdatenregister, Fahrleistungen ab 1990 sowie die Schaffung eines Übergabestandards für Verteilnetzbetreiber. Die letzte Option betrifft die konkrete Datenbereitstellung für alle Kommunen. Drei verschiedene Datenquellen â€Ì Verteilnetzbetreiber, Schornsteinfegerdaten und Daten aus dem Marktstammdatenregister - sollten demnach von einer zentralen Stelle gesammelt und bereitgestellt werden. Bezüglich der Frage, wer zukünftig die Verantwortung für die inhaltliche Weiterentwicklung des BISKO-Standards übernehmen sollte, wird empfohlen, dass dies durch eine Institution erfolgt, welche die folgenden Eigenschaften mit sich bringt. Die Institution sollte sowohl bundesweit aktiv und produkt-neutral sein, über das entsprechende Bilanzierungswissen verfügen und ein dauerhaftes Eigeninteresse an der Weiterentwicklung des Standards haben. Für die inhaltliche Weiterentwicklung des BISKO-Standards schlägt das ifeu drei Varianten vor, die von der verantwortlichen Institution übernommen werden könnten. Die drei Varianten "Basis", "Basis+" und "Service+" verfolgen unterschiedliche Ziele im Weiterentwicklungsprozess. Während bei der Basisvariante lediglich die rahmengebende Begleitaufgaben übernommen werden müssten, wird bei der Variante Service3+ neben intensiven Aufgaben zur inhaltlichen Weiterentwicklung auch die Verbesserung der Datengrundlagen angestrebt. Entsprechend der gewählten Variante steigt auch der Arbeitsaufwand deutlich an. Je nach Arbeitsaufwand könnte die verantwortliche Institution aber auch Dritte bei der Weiterentwicklung mit einbinden. Die Koordination für die Zertifizierung der Bilanzierungssoftware sollte dieselbe Institution übernehmen, welche den Weiterentwicklungsprozess koordiniert. Für den Zertifizierungsprozess werden zudem folgende Arbeitsschritte empfohlen: 1. Klärung was genau zertifiziert werden soll und wie oft eine Software zertifiziert werden soll, 2. Erstellung einer "BISKO"-Anforderungs-Checkliste und 3. (Regelmäßige) Überprüfung der Bilanzierungssoftwares. Gerade für den letzten Schritt kann z. B. ein unabhängiger Dienstleister beauftragt werden. Im Fachgespräch wurde deutlich, dass ein hoher Bedarf an der Weiterentwicklung der kommunalen Energie- und THG-Bilanzierung besteht. Es wird deswegen empfohlen, BISKO in einer der empfohlenen Tiefen zeitnah in einem partizipativen Prozess fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Quelle: Forschungsbericht