Person: Mutert, Tina
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Geburtsdatum
Forschungsvorhaben
Organisationseinheiten
Berufsbeschreibung
Nachname
Mutert
Vorname
Tina
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Veröffentlichung Tagungsbericht: Forum Umweltrechtschutz 2021. Neues zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Zeiten von Corona(2021) Mutert, Tina; Tryjanowski, AlexandraVeröffentlichung Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus umweltrechtlicher Sicht(2013) Mutert, TinaDie Öffentlichkeitsbeteiligung kann einen Beitrag dazu leisten, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen stärker als bisher zu vermeiden und so dem Schutz der Umwelt undden Interessen der Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung zu tragen. Daher enthält das Recht bereitsheute vielfältige Vorgaben und Möglichkeiten für eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann aber dennoch verbessert werden. Der Gesetzgeber hat dazu mit seiner aktuellen Gesetzgebung schon richtige Schritte getan. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten das Recht so zu gestalten, dass es alle Akteure in Beteiligungsverfahren noch besser unterstützt. Darüber hinaus sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,die in den Behörden umweltrelevante Entscheidungen treffen, sich über ihre heute schon bestehendenSpielräume klar werden und sie bei der Gestaltung der Verfahren und der Beteiligung der Bürgerinnenund Bürger nutzen. Praktischen Rat dafür wird ein vom UBA in Auftrag gegebener Leitfaden anbieten. Quelle: UMID (2013)2, S.28.Veröffentlichung Tesla darf vor Ablauf der Einwendungsfrist roden(2020) Mutert, TinaVeröffentlichung Neue Perspektiven auf die gegenwärtigen Verpflichtungen zu Energieeffizienzmaßnahmen im BImSchG(2019) Mutert, Tina; Unnerstall, HerwigDie Pflicht zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie in § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG führt aufgrund ihrer einengenden Interpretation und der ihres Anwendungsbereiches in Hinblick auf Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandel (Art. 5 Abs. 2 BImSchG) unterliegen, ein Schattendasein. So besteht in der Praxis ein großes ungenutztes Potential für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen. Der Beitrag widerlegt die juristischen Argumente, die für die einengende Interpretation des BImSchG und seines Anwendungsbereiches vorgebracht werden, und eröffnet neue Perspektiven für eine Konkretisierung und Durchsetzung der Pflichten aus dem BImSchG. Von zentraler Bedeutung ist dabei das allgemeine rechtsstaatliche Kriterium der Verhältnismäßigkeit, für deren Erfüllung die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme eine hinreichende, aber keine notwendige Bedingung ist. Welche Größen bei dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in welcher Form zu berücksichtigen sind, wird â€Ì auch mit Blick auf eine diesbezügliche Regelung im Entwurf für eine Wärmenutzungsverordnung von 1991 - diskutiert und geklärt. Quelle: https://papers.ssrn.com/Veröffentlichung Veröffentlichung Flugrouten: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung - bessere Entscheidungen(2016) Mutert, Tina; Reinhardt, Anne-Sophie