Person: Matthey, Astrid
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Geburtsdatum
1978
Forschungsvorhaben
Organisationseinheiten
Berufsbeschreibung
Kauffrau
Nachname
Matthey
Vorname
Astrid
Name
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Veröffentlichung Bessere Gesetze durch mehr Transparenz der Gesetzesfolgen(2018) Matthey, Astrid; Mutert, Tina; Richter, Marianne; Deutschland. Umweltbundesamt. Fachgebiet I.1.4-Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Umweltfragen, nachhaltiger KonsumFür eine zukunftsorientierte Umweltpolitik ist eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Information zu den Folgen eines Gesetzes erforderlich, bevor der Gesetzgeber darüber entscheidet. In Deutschland stehen bei der Folgenabschätzung aber die wirtschaftlichen Folgen von Gesetzen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen und die Nutzen der Gesetze treten in den Hintergrund. Das UBA empfiehlt daher die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die ćOne in one out̮ Ń Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Folgenabschätzung zu verbessern. Wissenschaftliche Folgenabschätzung und politische Schwerpunktsetzung sollten klar getrennt sein. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/Veröffentlichung Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten(Umweltbundesamt, 2019) Bünger, Björn; Matthey, Astrid; Deutschland. UmweltbundesamtDie Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil "Methodische Grundlagen") sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil "Kostensätze"). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten(Umweltbundesamt, 2020) Bünger, Björn; Matthey, Astrid; Deutschland. UmweltbundesamtDie Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten(Umweltbundesamt, 2018) Bünger, Björn; Matthey, Astrid; Deutschland. Umweltbundesamt; Bertschmann, DamarisDie Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil "Methodische Grundlagen") sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil "Kostensätze"). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de