Person:
Oehme, Ines

Lade...
Profilbild
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Forschungsvorhaben
Organisationseinheiten
Berufsbeschreibung
Nachname
Oehme
Vorname
Ines
Name

Suchergebnisse

Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
  • Veröffentlichung
    Empfehlungen des UBA für die Weiterentwicklung der Behandlungsanforderungen nach ElektroG
    (Umweltbundesamt, 2020) Kummer, Sina; Strobelt, Axel; Kohlmeyer, Regina; Kitazume, Christian; Oehme, Ines; Schnepel, Christiane; Deutschland. Umweltbundesamt; Zaidi, Kerim; Süßenbach, Canan
    Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) enthält in § 24 Nr. 2 eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG), einschließlich der Verwertung und des Recyclings, über eine sogenannte Behandlungsverordnung (BehandV) festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt gemeinsam mit einem Arbeitskreis und unter Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Behörden in mehreren Arbeitsgruppen weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet. Dabei wurden neben Umweltwirkungen auch ökonomische Aspekte betrachtet. Die in diesem Bericht vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Behandlungsanforderungen konkretisieren und aktualisieren die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung gemäß § 20 ElektroG i. V. m. Anlage 4 und berücksichtigen zusätzlich Aspekte des Ressourcenschutzes. Es werden 57 geräte- und bauteilspezifische Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. In Kombination miteinander können diese eine umfassende Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung verknüpfen. Das Umweltbundesamt schlägt außerdem die Verpflichtung zur Erstellung eines Behandlungskonzepts für die Erstbehandlungsanlagen in einer möglichen Behandlungsverordnung sowie Vorgaben der Zertifizierung im Rahmen des Monitorings vor. Des Weiteren wurde für die Erstellung der Behandlungsanforderungen die CENELEC-Normenserie 50625, unter dem Mandat M/518 der Europäischen Kommission, ausgewertet und in den empfohlenen Anforderungen berücksichtigt und bewertet. Quelle: Bericht