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Veröffentlichung Klimabeitrag für Kohlekraftwerke(Umweltbundesamt, 2015)Das UBA befürchtet kaum Jobverluste in der Braunkohlewirtschaft durch die Klimaschutzpläne von Wirtschaftsminister Gabriel. Nach der geplanten Regelung werden selbst alte Braunkohlekraftwerke wegen der eingeräumten Freibeträge und der moderaten Höhe des Klimabeitrags noch hinreichende Deckungsbeiträge erwirtschaften können. Prognosen über 100.000 verlorene Arbeitsplätze in der Kohlewirtschaft entbehren jeder Grundlage. Der Klimabeitrag ist nötig, um die CO2-Emissionen der Braunkohle zu senken; diese verursacht derzeit über 50 Prozent der CO2-Emissionen im Stromsektor.Veröffentlichung Klimaschutz und Abwasserbehandlung(Umweltbundesamt, 2018)Kläranlagen sind häufig die größten kommunalen Stromverbraucher und durch die Erzeugung von Klärgas, einem erneuerbarem Energieträger, direkt von den Veränderungen im Energiesystem betroffen. Im Zuge der Entwicklung zukunftsgerichteter Strategien für den kommunalen Abwassersektor sollten einerseits Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund stehen und andererseits flexible Nutzungsmöglichkeiten für die inflexible Stromerzeugung aus Klärgas gefunden werden. Im Sinne einer optimalen Nutzung dieser Ressource wird in diesem Positionspapier die Verwendung des Klärgases im Wärme- und Verkehrssektor in den Fokus genommen und an Hand des zukünftigen Elektrizitätsmarktes exemplarisch dargestellt.Veröffentlichung Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen(Umweltbundesamt, 2019)Als vermeintlich akzeptanzsteigernde Maßnahme werden aktuell erneut größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbereichen diskutiert. Eine Untersuchung im Rahmen eines UBA-Forschungsvorhabens zeigt: Bereits ein pauschaler Abstand von 1.000 m würde die vorhandene Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Eine Steigerung der Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche kaum möglich.Veröffentlichung Fracking zur Schiefergasförderung(2014)Das UBA-Positionspapier zeigt, warum die Schiefergasförderung mittels Fracking in Deutschland kaum positiven Effekt auf Brennstoffpreise, Versorgungssicherheit, Importabhängigkeit und Deutschlands Klimabilanz haben kann. Außerdem beschreibt es die Leitplanken, die nötig sind, um die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren.Veröffentlichung Klimaschutz im deutschen Kraftwerkspark(2016) Burger, Andreas; Gibis, Claudia; Hain, Benno; Klaus, Thomas; Burger, Andreas; Kühleis, Christoph; Kuhnhenn, Kai; Lünenbürger, Benjamin; Pfeiffer, David; Weiß, Jan; Deutschland. UmweltbundesamtDeutschland sollte seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent mindern und damit treibhausgasneutral werden. Dafür müssten die Emissionen in allen Sektoren gesenkt werden. Große Bedeutung hat dabei die Energiewirtschaft, da sie gegenwärtig den größten Anteil an den deutschen Gesamtemissionen hat. Der weitaus größte Teil der Emissionen in diesem Sektor entsteht bei der Stromerzeugung. Das vorliegende Papier enthält Einschätzungen und Vorschläge zu sinnvollen Minderungskorridoren für die Energiewirtschaft und insbesondere für die Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle. Dazu werden zentrale Empfehlungen für die deutsche Klimaschutzpolitik formuliert.Quelle: http://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Ambition lohnt sich: Wir brauchen ehrgeizige Bekenntnisse zum Klimaschutz(2014) Burger, Andreas; Lünenbürger, Benjamin; Deutschland. UmweltbundesamtGegen den Klimawandel müssen unverzüglich Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen ergriffen werden. Frühzeitig und ambitioniert zu handeln ist auch ökonomisch sinnvoll. Denn je später wir mit dem Klimaschutz beginnen, umso teurer wird er. Außerdem birgt eine Transformation hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz, auch wirtschaftliche Chancen. Klimaschutz schafft Wachstum und Beschäftigung. Dies zeigt sich für Deutschland und weltweit. Am 23. September 2014 kommen die Staats- und Regierungschefs zu einem UN-Sondergipfel in New York zusammen. Hier gilt es, die bisher zugesagten Minderungsanstrengungen bis 2020 zu erhöhen und mit ambitionierten Zusagen für eine neue Klimaschutzvereinbarung ab 2020 ein glaubwürdiges Zeichen für den globalen Klimaschutz zu setzen.
Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Integration von Power to Gas/Power to Liquid in den laufenden Transformationsprozess(2016) Adlunger, Kirsten; Burger, Andreas; Hain, Benno; Kuhnhenn, Kai; Lange, Martin; Lehmann, Harry; Mönch, Lars; Müschen, Klaus; Osiek, Dirk; Proske, Christopher; Purr, Katja; Schmied, Martin; Vollmer, CarlaUnter Power to Gas (PtG) versteht man die Bereitstellung von Wasserstoff sowie Methan und unter Power to Liquid (PtL) die Bereitstellung flüssiger Kraftstoffe mithilfe von Strom. Zusammen mit anderen "Power to X-Techniken" ermöglichen diese Techniken eine regenerative Energieversorgung aller Anwendungsbereiche. Ziel dieses Positionspapiers ist es, aus dem derzeitigen Kenntnisstand des Umweltbundesamts die Rolle und Perspektive von Power to Gas/Power to Liquid (PtG/PtL) in einem vollständig regenerativen Energiesystem einzuschätzen und insbesondere die Herausforderungen bei der Integration und Weiterentwicklung dieser Technik im laufenden Transformationsprozess in den nächsten Jahren zu benennen.
Quelle: VerlagsinformationVeröffentlichung Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung(2016)Ziel dieses Papiers ist es, konkrete Vorschläge und aus Sicht des Umweltbundesamtes notwendige Schritte für eine nachhaltige und ambitionierte Ausgestaltung in den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzplanes 2050 der Bundesregierung einzuspeisen. Der Fokus liegt auf der Darstellung strategischer Maßnahmen und Instrumente für den Zeitraum 2020 bis 2030, die somit unmittelbar an das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung anschließen. Maßstab ist dabei der obere Rand des nationalen und europäischen Zielkorridors: eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Compatibility of the European Emissions Trading Scheme with interacting energy and climate policy instruments and measures(2016) Gibis, Claudia; Kühleis, Christoph; Weiß, Jan; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenburger, Benjamin; Pfeiffer, David; Knoche, Guido; Landgrebe, JürgenThe European Emissions Trading Scheme (EU ETS) is currently unable to fulfil its role as a leading climate policy instrument: surpluses in the market have pushed the price of emission allowances down over a long period of time and weakened incentives created by the EU ETS. The caps are structurally set too high and not sufficiently coordinated with interacting energy and climate policy instruments. Given the weak price signal from the EU ETS, more and more EU Member States are currently planning to introduce - or have already implemented - additional national climate or energy policy instruments in order to achieve their national climate protection targets. These additional emission mitigation measures however, can lead to a shift of emissions within the EU ETS and further weaken the price signal unless the allowance supply is reduced correspondingly. The new position paper of the German Environment Agency (UBA) provides concrete recommendations for the structural reform of the EU ETS in order to improve the compatibility with interacting energy and climate policy: The ETS cap-setting cycle should be shortened to five years and aligned with an ambitious long-term reduction path. The German Environment Agency recommends an increase of the linear reduction factor to at least 2.6 percent for the 2021Ń2025 period. The ETS cap must not be set above the predicted emissions. The adequacy of the cap level for the fourth trading period must be checked against the background of the known energy and climate policy instruments and then adjusted accordingly. The emission reducing effect of interacting climate and energy policies Ń at national and European level Ń needs to be recorded more carefully than previously and quantitatively taken into account for any determination of the ETS cap. Emission and demand reductions in the EU ETS triggered by interacting national policy measures must be counterbalanced by the Member States in the form of reductions in supply in the EU ETS (preferably by reducing auction volumes). Surpluses in the EU ETS that will accumulate until 2020 and partly transferred to the Market Stability Reserve (expected to be more than three billion allowances) should be, to a great extent, permanently cancelled. Quelle: UmweltbundesamtVeröffentlichung Kompatibilität des Europäischen Emissionshandels mit interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten und Maßnahmen(2016) Gibis, Claudia; Kühleis, Christoph; Weiß, Jan; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenburger, Benjamin; Pfeiffer, David; Knoche, Guido; Landgrebe, JürgenDer Europäische Emissionshandel (EU-ETS) kann seine Rolle als klimapolitisches Leitinstrument derzeit nicht zufriedenstellend erfüllen: Marktüberschüsse drücken bereits über einen langen Zeitraum den Preis für Emissionsberechtigungen und schwächen die Anreizwirkung. Die Caps sind strukturell zu hoch und nicht hinreichend mit den weiteren interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten abgestimmt. Angesichts des schwachen Preissignals aus dem EU-ETS planen außerdem immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusätzliche nationale klima- oder energiepolitische Instrumente einzuführen oder haben dies bereits getan, um ihre nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Diese zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen können allerdings zu Verlagerungseffekten innerhalb des EU-ETS führen und dessen Preissignal weiter schwächen, wenn das Angebot an Emissionsberechtigungen nicht entsprechend reduziert wird. Das Positionspapier des Umweltbundesamts gibt konkrete Empfehlungen zur strukturellen Reform des EU-ETS, um die Kompatibilität mit der interagierenden Energie- und Klimapolitik zu verbessern: Der Zyklus zur Festlegung des ETS-Caps sollte auf fünf Jahre verkürzt und an einem ambitionierten langfristigen Minderungspfad ausgerichtet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors auf mindestens 2,6 Prozent. Das ETS-Cap darf nicht oberhalb der prognostizierten Emissionen liegen. Das Cap für die vierte Handelsperiode sollte vor dem Hintergrund der bekannten energie- und klimapolitischen Instrumente überprüft und angepasst werden. Die emissionsmindernde Wirkung interagierender nationaler und europäischer Klima- und Energiepolitiken muss sorgfältiger als bisher erfasst und bei jeder Festlegung des ETS-Cap berücksichtigt werden. Die durch interagierende nationale Politikmaßnahmen ausgelösten Emissionsrückgänge im EU-ETS müssen von den Mitgliedstaaten im Gegenzug durch Angebotskürzungen ausgeglichen werden können (vorzugsweise durch Verknappungen bei Versteigerungen). Die bis 2020 auflaufenden und zum Teil in die Marktstabilitätsreserve überführten Überschüsse im EU-ETS (voraussichtlich mehr als 3 Milliarden Berechtigungen) müssen größtenteils dauerhaft gelöscht werden.