Auflistung nach Autor:in "Werschkun, Barbara"
Gerade angezeigt 1 - 3 von 3
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Veröffentlichung Post-Parma - Strategien zur Umsetzung der Erklärung von Parma zu Umwelt und Gesundheit der 5. WHO-Ministerkonferenz zu Umwelt und Gesundheit 2010(2018) Werschkun, Barbara; Deutschland. Umweltbundesamt; Schreiber, HediIm Rahmen des 1989 begonnenen Prozesses Umwelt und Gesundheit der Europäischen WHO-Region fand 2010 in Parma/Italien die 5. WHO-Ministerkonferenz zu Umwelt und Gesundheit statt. Der Bericht dokumentiert konzentriert die umfangreichen und vielschichtigen Arbeiten innerhalb des WHO-Prozesses, bei der Umsetzung der "Erklärung von Parma zu Umwelt und Gesundheit" in den Gremien des WHO-Prozesses, bis hin zur 6. WHO-Ministerkonferenz 2017 in Ostrava/Tschechische Republik.Veröffentlichung Strategien zur Umsetzung der Erklärung von Ostrava vom Juni 2017 und Begleitung des Prozesses Umwelt und gesundheit in der WHO Region Europa(2021) Conrad, André; Werschkun, Barbara; Wissenschaftsbüro Dr. Barbara Werschkun; Deutschland. UmweltbundesamtVeröffentlichung Toxicological basis data for the derivation of EU-LCI values for neopentyl glycol, diisobutyl succinate, diisobutyl glutarate, 1,2- dimethoxyethane and 1,2-diethoxyethane(Umweltbundesamt, 2020) Werschkun, Barbara; Wissenschaftsbüro Dr. Barbara Werschkun; Deutschland. Umweltbundesamt; Scutaru, Ana MariaGegenstand dieser Studie war die Auswertung der toxikologischen Daten für fünf Substanzen als Grundlage für die Ableitung von EU-LCI Werten. EU-LCI Werte dienen der Charakterisierung der Toxizität leicht flüchtiger organischer Verbindungen, die aus Bauprodukten emittieren. Sie sind definiert als diejenige Konzentration, oberhalb derer im Innenraum Wirkungen auf die menschliche Gesundheit eintreten können und werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe beschlossen. Diese Gruppe hat auch ein harmonisiertes Vorgehen für die Ableitung der EU-LCI Werte aus toxikologischen Daten entwickelt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe festgelegt. Für folgende Substanzen wurden in dieser Studie toxikologische Evaluierungen durchgeführt und EU-LCI Werte abgeleitet: Neopentylglykol (CAS Nr. 126-30-7), EU-LCI: 8700 g/m3, basierend auf der höchsten nach wiederholter Verabreichung in Ratten getesteten Konzentration (es wurden keine adversen Effekte beobachtet); Bernsteinsäurediisobutylester (CAS Nr. 925-06-4), EU-LCI: 35 g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Bernsteinsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; Glutarsäurediisobutylester (CAS Nr. 71195-64-7), EU-LCI: 35 g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Glutarsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; 1,2-Dimethoxyethan (CAS Nr. 110-71-4), EU-LCI: 100 g/m3, basierend auf der Teratogenität in Ratten; 1,2-Diethoxyethan (CAS Nr. 629-14-1), EU-LCI: 150 g/m3, basierend auf der Teratogenität in Mäusen. Quelle: Forschungsbericht