Köppke, Karl-ErichBuchholz, GeorgStenner, LeonardRichter, Marianne2024-06-162024-06-162020Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-2970https://openumwelt.de/handle/123456789/4140Gegenstand dieses Forschungsvorhabens ist die Berücksichtigung von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, Starkregen, Dürreperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels, als Folgen des Klimawandels im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) enthält ausdrückliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Anfälligkeit von Vorhaben für die Folgen des Klimawandels. Es hat jedoch nur klarstellenden Charakter und stellt keine neuen und zusätzlichen Anforderungen. Maßgeblich ist nach wie vor das Fachrecht. Für das Fachrecht ergibt sich daraus ein Prüfauftrag, ob dessen Anforderungen auch unter den Bedingungen des Klimawandels erfüllt sind. Im Hochwasserschutzrecht und als allgemeiner Grundsatz des Wasserrechts ist die Anforderung, die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, bereits ausdrücklich formuliert. Auch im Störfallrecht werden Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gegenüber "umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser", nach dem Stand der Sicherheitstechnik gefordert. Die Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderung erfolgt in untergesetzlichen Regelwerken. Teilweise berücksichtigen auch diese die Folgen des Klimawandels ausdrücklich. In vielen Fällen sind sie jedoch zu überarbeiten, um klarzustellen, ob und in welcher Weise Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Um die Wirkungen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, auf UVP-pflichtige Vorhaben mit den sich hieraus ergebenden Folgen auf die Schutzgüter näher zu identifizieren, wurden abgeschlossene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Industrieanlagen, wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Bundesverkehrswege Straße und Schiene untersucht (ex-post Betrachtung). Darüber hinaus wurde eine methodische Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in der UVP entwickelt. Quelle: ForschungsberichtThe subject of this research project is the consideration of natural events, such as floods, heavy rainfall, periods of drought or rising sea levels, as consequences of climate change in the context of the environmental impact assessment (EIA). The Environmental Impact Assessment Act (UVPG) contains explicit requirements for taking into account the vulnerability of projects to the consequences of climate change. However, it is only clarifying and does not impose new and additional requirements. Sectoral law continues to be decisive. For sectoral law, this results in an audit mandate whether its requirements are also met under the conditions of climate change. In flood protection law and as a general principle of water law, the requirement to take into account the consequences of climate change is already explicitly formulated. Also in the field of major-accident law precautions are required to prevent major-accidents from natural causes, such as earthquakes or floods according to the best available safety techniques. This general requirement is specified in detail in substatutory regulations. Some of these also explicitly take into account the consequences of climate change. In many cases, however, they must be revised in order to clarify whether and how the consequences of climate change are to be taken into account. In order to identify the effects of natural hazards influenced by climate change on projects, which are subject to EIA, including the resulting consequences for the environment more closely, completed environmental impact assessments for industrial plants, water management projects and federal transport routes (road and rail) were examined (ex-post examination). In addition, a methodological approach was developed to consider the impacts of climate change in the EIA. Quelle: ForschungsberichtSeit der Novelle des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 17.07.2017 (UVPModG) zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2014/52/EU, ist in UVP und Vorprüfung auch zu prüfen, ob Umweltauswirkungen infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können.Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens war es, rechtliche und methodische Hinweise für den Vollzug zu erarbeiten, um den absehbaren Fragen des Vollzuges bei der Anwendung dieser neuen Regelung zu begegnen. Als Ergebnis des Vorhabens wurden Empfehlungen entwickelt (siehe Kapitel 8 des Schlussberichtes). Diese richten sich vorrangig an Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.1 Onlineressource (193 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/UmweltverträglichkeitsprüfungUVP-RichtlinieUVPUVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und KlimawandelUVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und KlimawandelForschungsberichtKlima | EnergieNachhaltigkeit | Strategien | Internationales