Ritter, DavidBauknecht, DierkFietze, DanielaFutterlieb, Matthias2024-06-162024-06-162023Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-2946https://openumwelt.de/handle/123456789/1536Unter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: ForschungsberichtIn Germany, "energy sharing" is understood to mean the joint generation and consumption of electricity in a spatial context, but including the use of the public electricity grid. There is no uniform definition; existing concepts differ greatly from one another in detail. In this short report, Oeko-Institut and Stiftung Umweltenergierecht (Foundation for Environmental Energy Law) have taken stock of (as of September 2023) and structured the German debate on the topic of energy sharing, taking EU law into account. For this purpose, different concepts of energy sharing and related approaches were compared and it was shown that no obligation follows from the current EU law to provide more extensive support in financial terms or through exemptions from the supplier obligations in German law. This means that there is no legal obligation for legislative action regarding energy sharing from the perspective of European law, but it would allow regulatory adaptions within certain legal limits. The concepts presented fundamentally pursue three objectives, namely greater renewable energy expansion, broader participation and possible reductions in grid expansion, which are to be welcomed in the spirit of the energy transition. However, it was found that the concrete contributions that the discussed concepts can make to these core goals have not yet been sufficiently well investigated and verified. On this basis, it would be necessary to further investigate how energy sharing compares to other policy instruments in terms of costs, complexity, broad impact on the population and effectiveness. For the possible implementation of an energy sharing concept, core elements were identified that would have to be addressed in a specific design. Quelle: ForschungsberichtUnter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht werden unterschiedliche Umsetzungsvorschläge von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet.1 Online-Ressource (57 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/MarketingEnergieverbrauchVermarktungErneuerbare EnergienEnergy sharingForschungsberichtKlima | Energie