2024-10-092024-10-092024https://doi.org/10.60810/openumwelt-7456https://openumwelt.de/handle/123456789/10363Seit der Vergaberechtsreform 2016 ist klar geregelt, dass öffentliche Auftraggebende befugt und aufgefordert sind, soziale Zielsetzungen zu berücksichtigen. Zugleich ergibt sich aus dem Gleichstellungsrecht für sie die Pflicht, das Ziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Aufgabenbereichen – somit auch in der Vergabepraxis – zu beachten. Möglichkeiten dazu gibt es auf allen Stufen des Vergabeverfahrens: Von der Bedarfsbestimmung über die Festlegung von Leistungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Bestimmung von Ausführungsbedingungen ist es möglich, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsaspekte in öffentlichen Vergabeverfahren zu integrieren.54gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/RechtsgrundlagenMachbarkeitsstudieÖffentliche BeschaffungÖffentliche VerwaltungGleichstellungGender MainstreamingJuristische Machbarkeitsstudie - Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und BeschaffungNachhaltigkeit | Strategien | InternationalesSustainability | Strategies | International matters