Gibis, ClaudiaKühleis, ChristophWeiß, JanLünenburger, BenjaminPfeiffer, DavidKnoche, GuidoLandgrebe, Jürgen2024-06-162024-06-162016Stand: Novhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-3671https://openumwelt.de/handle/123456789/7016Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) kann seine Rolle als klimapolitisches Leitinstrument derzeit nicht zufriedenstellend erfüllen: Marktüberschüsse drücken bereits über einen langen Zeitraum den Preis für Emissionsberechtigungen und schwächen die Anreizwirkung. Die Caps sind strukturell zu hoch und nicht hinreichend mit den weiteren interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten abgestimmt. Angesichts des schwachen Preissignals aus dem EU-ETS planen außerdem immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusätzliche nationale klima- oder energiepolitische Instrumente einzuführen oder haben dies bereits getan, um ihre nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Diese zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen können allerdings zu Verlagerungseffekten innerhalb des EU-ETS führen und dessen Preissignal weiter schwächen, wenn das Angebot an Emissionsberechtigungen nicht entsprechend reduziert wird. Das Positionspapier des Umweltbundesamts gibt konkrete Empfehlungen zur strukturellen Reform des EU-ETS, um die Kompatibilität mit der interagierenden Energie- und Klimapolitik zu verbessern: Der Zyklus zur Festlegung des ETS-Caps sollte auf fünf Jahre verkürzt und an einem ambitionierten langfristigen Minderungspfad ausgerichtet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors auf mindestens 2,6 Prozent. Das ETS-Cap darf nicht oberhalb der prognostizierten Emissionen liegen. Das Cap für die vierte Handelsperiode sollte vor dem Hintergrund der bekannten energie- und klimapolitischen Instrumente überprüft und angepasst werden. Die emissionsmindernde Wirkung interagierender nationaler und europäischer Klima- und Energiepolitiken muss sorgfältiger als bisher erfasst und bei jeder Festlegung des ETS-Cap berücksichtigt werden. Die durch interagierende nationale Politikmaßnahmen ausgelösten Emissionsrückgänge im EU-ETS müssen von den Mitgliedstaaten im Gegenzug durch Angebotskürzungen ausgeglichen werden können (vorzugsweise durch Verknappungen bei Versteigerungen). Die bis 2020 auflaufenden und zum Teil in die Marktstabilitätsreserve überführten Überschüsse im EU-ETS (voraussichtlich mehr als 3 Milliarden Berechtigungen) müssen größtenteils dauerhaft gelöscht werden.Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) kann seine Rolle als klimapolitisches Leitinstrument derzeit nicht zufriedenstellend erfüllen: Marktüberschüsse drücken bereits über einen langen Zeitraum den Preis für Emissionsberechtigungen und schwächen die Anreizwirkung. Die Caps sind strukturell zu hoch und nicht hinreichend mit den weiteren interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten abgestimmt. Angesichts des schwachen Preissignals aus dem EU-ETS planen außerdem immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusätzliche nationale klima- oder energiepolitische Instrumente einzuführen oder haben dies bereits getan, um ihre nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Diese zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen können allerdings zu Verlagerungseffekten innerhalb des EU-ETS führen und dessen Preissignal weiter schwächen, wenn das Angebot an Emissionsberechtigungen nicht entsprechend reduziert wird. Das Positionspapier des Umweltbundesamts gibt konkrete Empfehlungen zur strukturellen Reform des EU-ETS, um die Kompatibilität mit der interagierenden Energie- und Klimapolitik zu verbessern: Der Zyklus zur Festlegung des ETS-Caps sollte auf fünf Jahre verkürzt und an einem ambitionierten langfristigen Minderungspfad ausgerichtet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors auf mindestens 2,6 Prozent.Das ETS-Cap darf nicht oberhalb der prognostizierten Emissionen liegen. Das Cap für die vierte Handelsperiode sollte vor dem Hintergrund der bekannten energie- und klimapolitischen Instrumente überprüft und angepasst werden. Die emissionsmindernde Wirkung interagierender nationaler und europäischer Klima- und Energiepolitiken muss sorgfältiger als bisher erfasst und bei jeder Festlegung des ETS-Cap berücksichtigt werden.Die durch interagierende nationale Politikmaßnahmen ausgelösten Emissionsrückgänge im EU-ETS müssen von den Mitgliedstaaten im Gegenzug durch Angebotskürzungen ausgeglichen werden können (vorzugsweise durch Verknappungen bei Versteigerungen).Die bis 2020 auflaufenden und zum Teil in die Marktstabilitätsreserve überführten Überschüsse im EU-ETS (voraussichtlich mehr als 3 Milliarden Berechtigungen) müssen größtenteils dauerhaft gelöscht werden. 1 Onlineressource (22 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EmissionshandelDeutsche EmissionshandelsstelleEU-ETSEnergiepolitikKlimapolitikKlimapolitisches LeitinstrumentNationale KlimaschutzzieleKompatibilität des Europäischen Emissionshandels mit interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten und MaßnahmenMonographieKlima | Energie