Hermann, AndreasGailhofer, PeterGsell, MartinBrattig, BorisDicke, NicoleSachse, AnneGerdung, Anja2024-06-162024-06-162020Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6992https://openumwelt.de/handle/123456789/4069Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: ForschungsberichtThe research project examines changes to the German waste-management legislation which would ensure that producers with registered offices outside the EU also meet their extended producer responsibility (EPR) obligations when selling electrical and electronic equipment, batteries and packaging via electronic marketplaces in Germany. Up to now, third country free-riders take advantage of a "legal loophole", which allows electronic marketplace operators and fulfilment service providers to accept producers without ensuring that these have complied with waste-law registration and notification obligations. The existing enforcement rules are inadequate for German authorities to take effective action against third country free-riders. As a consequence, these have little incentive to contribute to the costs of collecting and disposing of waste electrical and electronic equipment or batteries and packaging. The project developed various proposals for addressing the free-rider problem in the German legislation and examined their compatibility with constitutional, European and world-trade law. The proposal to introduce compulsory verification for electronic marketplace operators and fulfilment service providers is recommended as the most important measure. In a thematically independent research question, the factual and legal situation regarding the handling of returned new goods by online traders is researched and analysed. For this purpose, it will be estimated to what extent and for what reasons online traders dispose of returned functional goods or put them to another use, e.g. through third-party marketing or donations. In addition, amendments to the legal framework are proposed, in particular to counteract the disposal of functional goods. Quelle: ForschungsberichtUm die abfallrechtliche Produktverantwortung auch gegen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und deren Verpackungen aus Ländern außerhalb der EU, sog. Drittländern, durchzusetzen, empfiehlt eine neue Studie das Kreislaufwirtschaftsrecht um zwei neue Akteure zu erweitern und diese mit einer Prüfpflicht zu belegen. Hersteller aus Drittländern vertreiben ihre Produkte in Europa meist über elektronische Marktplätze und lassen sie von Fulfilment-Dienstleistern lagern und versenden. Die Betreiber der elektronischen Marktplätze und die Fulfilment-Dienstleister treffen bisher keine Pflichten aus dem ElektroG, BattG und VerpackG, da sie weder Hersteller noch Vertreiber sind. Sie sind aber die ersten Akteure auf europäischem Boden, die wesentlich dazu beitragen, Produkte aus Drittländern in Europa in Verkehr zu bringen. Daher ist es notwendig, sie mit der Pflicht zu versehen, zu prüfen, ob die Hersteller dieser Produkte ihrer Produktverantwortung nachkommen und beispielsweise nach dem ElektroG ordnungsgemäß registriert sind.1 Onlineressource (242 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ProduktverantwortungDrittland-BrettfahrerOnlinehandelDrittlandelektronischer MarktplatzFulfiment-DienstleisterProduktverantwortung von Drittlandherstellern im OnlinehandelProduktverantwortung von Drittlandherstellern im OnlinehandelForschungsberichtAbfall | Ressourcen