Wilts, HenningKölmel, RomySchmidt, NicoleReuter, Ruediger2024-06-162024-06-162022Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6991https://openumwelt.de/handle/123456789/2252Die Europäische Kommission hat am 5. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/904 uÌ ber die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt erlassen. Nach Artikel 8 Absatz 1 bis 7 und Artikel 14 dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten fuÌ r bestimmte Einwegkunststoffprodukte, fuÌ r die es derzeit keine leicht verfuÌ gbaren geeigneten und nachhaltigeren Alternativen gibt, entsprechend dem Verursacherprinzip Regime der erweiterten Herstellerverantwortung einzufuÌ hren. Die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte sollen u.a. die notwendigen Kosten fuÌ r Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Für die Umsetzung dieser Artikel hat die Bundesregierung den Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes vorgelegt, das in den §§ 14 und 19 Verordnungsermächtigungen zur Bestimmung der Abgabesätze für einzelne Produkte bzw. der Auszahlung an Anspruchsberechtigte auf Basis eines Punktesystems vorsieht. Ziel dieses Forschungsvorhaben ist auf dieser Grundlage die Erarbeitung eines Kostenmodells, auf dessen Basis sowohl die konkreten Abgabesätze als auch die Berechnung der Punkte für Anspruchsberechtigte bestimmt werden können. Hierzu wurden im ersten Schritt Grundlagen zum Marktgeschehen erhoben, insbesondere mit Blick auf die am Markt bereitgestellten Mengen der einzelnen Einwegkunsstoffprodukte; ebenso für die daraus entstehenden Abfallmengen und damit verbundenen Kosten. Auf dieser Basis wurde ein Kostenmodell entwickelt, auf dessen Basis zum einen für die in zukünftigen Jahren bereitgestellten Mengen Kostensätze für die einzelnen Produktgruppen bestimmt werden können; zum anderen die Mittel aus dem Fonds nach einem Punktesystem an die verschiedenen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden könnten. Die Methodik der Berechnung wurde an konkreten Beispielen für einzelne Produktgruppen und Anspruchsberechtigte exemplarisch angewendet. Quelle: ForschungsberichtOn June 5, 2019, the European Commission adopted Directive (EU) 2019/904 on reducing theimpact of certain plastic products on the environment. According to Article 8(1) to (7) and Article 14 of this Directive, Member States shall introduce extended producer responsibility regimes for certain single-use plastic products for which there are currently no readily available suitable and more sustainable alternatives, in accordance with the polluter pays principle. The producers of these single-use plastic products are to cover, among other things, the necessary costs of waste management measures, cleaning of public spaces and awareness-raising measures. For the implementation of these articles, the German government has submitted a draft Single-Use Plastics Fund Act, Sections 14 and 19 of which provide regulation authorizations for the determination of levy rates for individual products and payment to those entitled to them on the basis of a points system, respectively. On this basis, the aim of this research project is to develop a cost model on the basis of which both the specific levy rates and the calculation of points for entitled persons can be determined. To this end, the first step was to gather basic data on the market situation, particularly with regard to the quantities of individual disposable plastic products made available on the market; likewise for the resulting waste quantities and associated costs. On this basis, a cost model was developed, on the basis of which, on the one hand, cost rates for the individual product groups could be determined for the quantities made available in future years; on the other hand, the resources from the fund could calculation was applied to concrete examples for individual product groups and beneficiaries. Quelle: ForschungsberichtHersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, die die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Studie hat ergeben, dass sich die von den betroffenen Herstellern zu tragenden Kosten jährlich auf insgesamt 434 Millionen Euro belaufen. Davon ausgehend wurden individuelle Abgabesätze für die betroffenen Produktgruppen ermittelt, die minimal 0,001 €/kg für Getränkebehälter (bepfandet) und maximal 8,945 €/kg für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigem Filter und Filter für Tabakprodukte betragen. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigte bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für die Ein- und Auszahlungen in den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds.1 Online-Ressource (222 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EinwegkunststofffondsErarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-EinwegkunststoffrichtlinieForschungsberichtWirtschaft | KonsumAbfall | Ressourcen