Klinger, RemoWeber, Oliver2024-06-162024-06-162020Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6919https://openumwelt.de/handle/123456789/4085Das Gutachten wurde beauftragt, um Rechtsfragen der Vollzugspraxis der Anerkennung von Umweltvereinigungen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) zu beantworten. Unter bestimmten Umständen kann es zu einem Wechsel der Zuständigkeit für die Anerkennung zwischen dem Bund und den Ländern kommen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere gutachterlich geprüft werden, welches rechtliche Schicksal die bestehenden Altanerkennungen nach einem Wechsel vom Land auf den Bund und im umgekehrten Verhältnis teilen und welcher Rechtsträger nach dem Zuständigkeitswechsel für die Änderung oder Aufhebung der Altanerkennungen zuständig ist. Zudem sollte der Gutachter praktikable Vorschläge erarbeiten, wie die Vollzüge ihre Verfahrensabläufe anpassen könnten. In einem weiteren Untersuchungsschwerpunkt war zu prüfen, in welchen Fällen und unter welchen rechtlich zulässigen Voraussetzungen eine bestehende Anerkennung vom Umweltbundesamt entzogen werden kann. Quelle: ForschungsberichtThe report was commissioned to answer legal questions concerning the law enforcement authority of the recognition of environmental associations according to § 3 Environmental Appeals Act (UmwRG). Under certain circumstances, there may be a change of jurisdiction for recognition between the Federal Government and the Länder. In this context, it should be examined, in particular, what legal fate is shared by the existing old recognitions after a change from the Länder to the Federation Level and vice versa, and which legal entity is responsible for the change or cancellation of old recognitions after the change of the competent authority. In addition, the expert should develop practicable proposals as to how the competent authorities could adapt their procedures. A further focus of the study was to examine in which cases and under which legally permissible conditions an existing recognition can be withdrawn by the Federal Environment Agency. Quelle: ForschungsberichtUnter bestimmten Umständen kann es zu einem Wechsel der Zuständigkeit für die Anerkennung zwischen dem Bund und den Ländern kommen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere gutachterlich geprüft werden, welches rechtliche Schicksal die bestehenden Altanerkennungen nach einem Wechsel vom Land auf den Bund und im umgekehrten Verhältnis teilen und welcher Rechtsträger nach dem Zuständigkeitswechsel für die Änderung oder Aufhebung der Altanerkennungen zuständig ist. Zudem sollte der Gutachter praktikable Vorschläge erarbeiten, wie die Vollzüge ihre Verfahrensabläufe anpassen könnten. In einem weiteren Untersuchungsschwerpunkt war zu prüfen, in welchen Fällen und unter welchen rechtlich zulässigen Voraussetzungen eine bestehende Anerkennung vom Umweltbundesamt entzogen werden kann.1 Onlineressource (25 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/UmweltschutzorganisationUmwelt-RechtsbehelfsgesetzAarhus-KonventionUmweltverbandsklageUmweltrechtsbehelfsgesetzAarhus KonventionAnerkennungsstelleRechtsgutachten zu Fragen der Anerkennung von UmweltvereinigungenRechtsgutachten zu Fragen der Anerkennung von UmweltvereinigungenMonographieNachhaltigkeit | Strategien | Internationales