2024-06-162024-06-162014https://doi.org/10.60810/openumwelt-1704https://openumwelt.de/handle/123456789/8824Desinfektionsmittel für Oberflächen und Wäsche, auch für den häuslichen Gebrauch, zählen zu den Biozidprodukten und unterliegen damit der Biozid-Gesetzgebung. Gegenwärtig am Markt verfügbare Produkte sind weder behördlich bewertet noch zugelassen, sondern lediglich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeldet, da die Prüfung der enthaltenen Wirkstoffe im Rahmen des europäischen Bewertungsverfahrens bezüglich ihrer toxikologischen und umwelttoxikologischen Eigenschaften sowie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund von Übergangsregelungen dürfen diese Biozidprodukte derzeit zulassungsfrei auf dem Markt verbleiben. Folglich werden für die Auslobung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, eingeschlossen Produkte für den Haushalt, im Rahmen des Zulassungsverfahrens derzeit noch keine spezifischen Nachweise gefordert. Ebenso liegen bis zur Zulassung Angaben, z. B. auf dem Etikett, zu toxikologisch oder umweltrelevanten Auswirkungen im Ermessen des Herstellers bzw. Vertreibers. Der Nutzen von Desinfektionsmitteln für den Haushalt ist gegenwärtig nicht belegbar. Nicht auszuschließen sind dagegen Risiken für den Anwender, für unbeteiligte Personen, für die Umwelt und bezüglich einer möglichen Resistenzbildung bei unsachgemäßer Anwendung. Diese Risiken werden erst durch die im Zulassungsverfahren angelegten Bewertungsmaßstäbe verringert werden. Liegen keine medizinischen Indikationen für die Anwendung von Desinfektionsmitteln vor, vermeidet man Risiken, indem einfache mechanische Reinigungsverfahren zum Einsatz kommen. Gesundheitliche Risiken durch Mikroorganismen sind in einem regelmäßig gereinigten Haushalt nicht zu befürchten, vorausgesetzt die Grundregeln der Hygiene werden beachtet.<BR>© www.mhp-verlag.degerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/DesinfektionDesinfektionsmittelResistenzAntimikrobielle Produkte im HaushaltWissenschaftlicher Artikel