2024-06-162024-06-162016https://doi.org/10.60810/openumwelt-6910https://openumwelt.de/handle/123456789/7473Das Projekt war konzipiert, um fachliche Grundlage zu erarbeiten für die regulatorische Ausgestaltung eines durch die 2011 in Kraft getretene europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) neu eingerichteten Regelungsrahmens für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bauwesen (Anhang I - Grund-anforderung an Bauwerke Nr. 7 - GA7). Die Erkenntnisse aus dem Vorhaben sollen ermöglichen, diese sehr allgemein formulierten Handlungsfelder in konkrete, nationale Anforderungen auf der Bauwerksebene zu übersetzen. Aus diesen konkretisierten Bauwerksanforderungen waren Vorgaben für die Kennzeichnung von Bauprodukten abzuleiten. Das Vorhaben ist damit auch eine Basis für einen deutschen Beitrag in der europäischen Bauproduktnormung. Das Vorhaben zeigt, dass EPDs grundsätzlich gut geeignet sind, den durch die GA7 steigenden Informationsbedarf zu bedienen. Dafür sind jedoch europaweit einheitliche EPDs auf der Basis der DIN EN 15804 nötig, die verbindlich um einige, im Vorhaben ermittelte Kriterien ergänzt werden müssen. Vor allem ist die Ausweitung der deklarierten Informationsmodule um die Module C und D, also "von der Wiege bis zur Bahre" zu empfehlen. Nur so stehen alle erforderlichen Daten zur Erstellung einer Lebenszyklusanalyse auf Bauwerksebene zur Verfügung. Der Bericht liefert auch einen kompakten Überblick zu gesetzlichen Regelungen auf Bauwerksebene in einigen Nachbarstaaten (Stand 2011), und zu möglichen freiwilligen Bauwerksanforderungen durch Systeme für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bauwerken.Quelle: https://www.umweltbundesamt.deDas Projekt war konzipiert, um fachliche Grundlage zu erarbeiten für die regulatorische Ausgestaltung eines durch die 2011 in Kraft getretene europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) neu eingerichteten Regelungsrahmens für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bauwesen (Anhang I – Grund-anforderung an Bauwerke Nr. 7 - GA7). Die Erkenntnisse aus dem Vorhaben sollen ermöglichen, diese sehr allgemein formulierten Handlungsfelder in konkrete, nationale Anforderungen auf der Bauwerksebene zu übersetzen. Aus diesen konkretisierten Bauwerksanforderungen waren Vorgaben für die Kennzeichnung von Bauprodukten abzuleiten. Das Vorhaben ist damit auch eine Basis für einen deutschen Beitrag in der europäischen Bauproduktnormung. Das Vorhaben zeigt, dass EPDs grundsätzlich gut geeignet sind, den durch die GA7 steigenden Informationsbedarf zu bedienen. Dafür sind jedoch europaweit einheitliche EPDs auf der Basis der DIN EN 15804 nötig, die verbindlich um einige, im Vorhaben ermittelte Kriterien ergänzt werden müssen. Vor allem ist die Ausweitung der deklarierten Informationsmodule um die Module C und D, also „von der Wiege bis zur Bahre“ zu empfehlen. Nur so stehen alle erforderlichen Daten zur Erstellung einer Lebenszyklusanalyse auf Bauwerksebene zur Verfügung. Der Bericht liefert auch einen kompakten Überblick zu gesetzlichen Regelungen auf Bauwerksebene in einigen Nachbarstaaten (Stand 2011), und zu möglichen freiwilligen Bauwerksanforderungen durch Systeme für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bauwerken.148 Seitengraph. Darst.gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/RessourcenschonungProduktkennzeichnungStandardisierungBauprodukteKriterienkatalogNormungRessourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte: Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der NormungMonographieAbfall | RessourcenWaste | Resources