Schrems, IsabelFiedler, SwantjeZerzawy, Florian2024-06-162024-06-162023Stand: 19.https://doi.org/10.60810/openumwelt-3278https://openumwelt.de/handle/123456789/1674In Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet. Quelle: umweltbundesamt.deIn Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet.1 Online-Ressource (9 Seiten)336 KBonline resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EmissionshandelCO2-BepreisungFit for 55Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EUForschungsberichtKlima | Energie