2024-06-162024-06-162015https://doi.org/10.60810/openumwelt-3138https://openumwelt.de/handle/123456789/5244Wegen neuer Anwendungsbestimmungen für die Pflanzenschutzmittel Karate Forst flüssig und Dipel ES entscheiden ab sofort die Bundesländer allein über die Genehmigung der Ausbringung mit Luftfahrzeugen in Naturschutzgebieten. Damit steigt die Verantwortung der Länder für den Schutz der Umwelt vor Pflanzenschutzmitteln, besonders im Hinblick auf naturschutzrechtlich geschützte Arten und Lebensräume. Mit dem vorliegenden Papier geben das Bundesamt für Naturschutz (⁠BfN⁠) und das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) Hinweise, welche ökotoxikologischen und naturschutzfachlichen Fragen bei der Genehmigung zu beachten sind.1 Onlineressource (10 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit LuftfahrzeugenInsektizidUmweltgefährdungLuftfahrzeugWaldschutzAusbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der LuftUmweltrisikoPflanzenschutz mit LuftfahrzeugenMonographieChemikalienChemicals