2024-06-162024-06-1620202. Auflagehttps://doi.org/10.60810/openumwelt-3446https://openumwelt.de/handle/123456789/5147Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument â€ÌHäufig gestellte Fragenâ€Ì werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deNach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument „Häufig gestellte Fragen“ werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt.1 Onlineressource (6 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/BatteriegesetzBattGBattG-Melderegister: Antworten auf häufig gestellte FragenMonographieAbfall | Ressourcen