Breer, Jakob2024-06-162024-06-162013https://doi.org/10.60810/openumwelt-6817https://openumwelt.de/handle/123456789/9264Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert. V, 30 Seitengerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ElektroGDatenerhebungAltes ElektrogerätElektrogerätGebrauchtes ElektrogerätEU-KommissionWEEE-RichtlinieElektro- und Elektronik-AltgeräteRücknahmepflichtRücknahme- und VerwertungspflichtHandlungsempfehlungAnalyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012ForschungsberichtAbfall | RessourcenWaste | Resources