Leibner, FlorianStückroth, Peter2024-06-162024-06-162018https://doi.org/10.60810/openumwelt-4883https://openumwelt.de/handle/123456789/6242Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht möglichst unkompliziert und effizient nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Dieser Flyer beschreibt in kurzer und prägnanter Form die Verfahrensweise und benennt einige interessante Daten zum BattG-Melderegister.1 Onlineressource (2 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/BatteriegesetzAltbatterieBatteriegesetz-MelderegisterBattGBattG-MelderegisterDas Batteriegesetz-Melderegister des UmweltbundesamtesMonographieWirtschaft | KonsumAbfall | Ressourcen