Wegner, NilsKahles, MarkusBauknecht, DierkFutterlieb, MatthiasPlappert, Marie-LuiseWerlein, Max2024-06-162024-06-162020Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-2780https://openumwelt.de/handle/123456789/4289Die in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: ForschungsberichtOn state level, spatial planning to secure areas for wind energy production, primarily using the instrument of exclusionary planning according to § 35 para 3 s. 3 BauGB, proves to be fault-prone. Plans are often annulled by courts for a wide range of different reasons. Intended spatial coordination is not secured. Additionally, where it succeeds, it is currently not guaranteed by federal law that space is provided in an extent that is necessary for an expansion of wind energy production which is needed to reach climate protection goals according to different energy scenarios. In particular, the legal requirement to provide substantial area for wind energy production, understood as a specification of the prohibition of planning with the sole aim of preventing certain spatial uses, cannot guarantee the provision of enough space. Against this background the report does not only show a way to promote the legal certainty of the provision of space for wind energy production and to strengthen the communal level in comparison to the current legal rules of planning, but it also provides a possibility to redirect spatial planning for wind energy to a climate-suitable direction with the help of federal quantitative requirements. Legal certainty and strengthening of the communal level could be reached via a modification of the rules of planning law regarding the admissibility of wind mills following the example of § 35 para. 1 no. 4 BauGB. The transferability of the underlying normative model to the planning of wind energy is presented, consequences for the spatial planning via communal plans are illustrated. For the sake of a higher intensity of spatial steering, a combination with the model of federal quantitative requirements is considered. Different normative arrangements are analysed and outlined against the background of the current state of wind-farm acceptance studies. Quelle: ForschungsberichtDie in den Ländern zur Sicherung von Windenergieflächen überwiegend stattfindenden Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. Selbst dort, wo die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus gelingt, wird derzeit bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, der für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Das Gutachten zeigt einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten.1 Onlineressource (53 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/WindenergiePlanungsrechtWindenergieausbaukommunale PlanungBundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten WindenergieausbauBundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten WindenergieausbauForschungsberichtKlima | Energie