2024-06-162024-06-162018Stand: Julhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6588https://openumwelt.de/handle/123456789/6047Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“ informieren UBA und BfN über naturschutzrechtliche Einschränkungen in Natura-2000-Gebieten, wenn Pestizide mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise.1 Onlineressource (28 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/SchädlingsbekämpfungsmittelWeinbauWaldNatura 2000Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft; LuftfahrzeugePestizidNatura-2000-GebietPflanzenschutz mit Luftfahrzeugen - Naturschutzfachliche Hinweise für die GenehmigungsprüfungMonographieChemikalienLandwirtschaft