2024-06-162024-06-162018Stand: Julhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6588https://openumwelt.de/handle/123456789/6047Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“ informieren ⁠UBA⁠ und ⁠BfN⁠ über naturschutzrechtliche Einschränkungen in ⁠Natura-2000⁠-Gebieten, wenn ⁠Pestizide⁠ mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen, muss eine ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise.1 Onlineressource (28 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/SchädlingsbekämpfungsmittelWeinbauWaldNatura 2000Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft; LuftfahrzeugePestizidNatura-2000-GebietPflanzenschutz mit Luftfahrzeugen - Naturschutzfachliche Hinweise für die GenehmigungsprüfungMonographieChemikalienLandwirtschaft