Klinger, RemoErnst, Silvia2024-06-162024-06-162022Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6555https://openumwelt.de/handle/123456789/2758Im vorliegenden Gutachten wird geprüft, ob Vereinigungen, die nach ihrer Satzung vorwiegend Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege fördern, als Umweltschutzvereinigungen bzw. Naturschutzvereinigungen im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkennungsfähig sind. Quelle: ForschungsberichtThis expert opinion examines whether associations that, according to their statutes, primarily promote the goals of monument protection and preservation are eligible for recognition as environmental protection associations or nature conservation associations within the meaning of the Environmental Appeals Act (UmwRG). Quelle: ForschungsberichtDas Gutachten sollte aus Sicht des Anerkennungsvollzuges gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) der Frage nachgehen, ob Vereinigungen, die nach ihrer Satzung vorwiegend Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege fördern, als Umweltschutzvereinigungen/Naturschutzvereinigungen im Sinne des UmwRG anerkennungsfähig sind. Denkmalschutz wird vom Umweltschutzbegriff im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UmwRG umfasst. Auch wenn die genannten Vereinigungen nur einen Teilaspekt des Umweltschutzes fördern, haben sie grds. einen Anerkennungsanspruch. Darüber hinaus kann auch eine Anerkennung als Naturschutzvereinigung in Betracht kommen. Dies bedarf jedoch stets einer Einzelfallprüfung.1 Onlineressource (40 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/DenkmalschutzDenkmalpflegeUmweltschutzorganisationUmweltschutzbegriffUmweltverbandsklageUmweltschutzvereinigungenNaturschutzvereinigungenDenkmalschutzvereinigungenAnerkennung von Denkmalschutzvereinigungen als Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gemäß § 3 UmwRGMonographieNachhaltigkeit | Strategien | Internationales