Schuberth, JensWachau, AndréSchuhmann, Kai-Uwe2024-06-162024-06-162018https://doi.org/10.60810/openumwelt-1049https://openumwelt.de/handle/123456789/6116Seit September 2015 gelten für neue Heizgeräte EU-weit einheitliche Mindeststandards; Heizkessel müssen seitdem mindestens den Standard der Brennwerttechnik erreichen (ausgenommen sind B1- Gasetagenheizungen für Mehrfachbelegung). Wird ein alter Kessel ausgetauscht, so muss daher stets der Schornstein für die Abgasabführung im Überdruck geeignet sein und gegen Kondensat ertüchtigt werden, also feuchtebeständig sein. Handelt es sich um eine mehrfach belegte Abgasanlage der Arten C4, C8 oder B3, sind alle am Schornsteinstrang angeschlossenen Gasgeräte betroffen. In einem Expertengremium des DVGW wurden vor diesem Hintergrund Handlungsempfehlungen erarbeitet: Einige Lösungsansätze vermeiden einen sofortigen Austausch aller Geräte an einem gemeinsamen Schornsteinstrang. Sind die installierten Geräte ohnehin schon recht alt, lohnt sich die Modernisierung besonders. Quelle: https://www.energie-wasser-praxis.de/volumegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Gasetagenheizungen der Arten C4, C8 und B3Wissenschaftlicher Artikel