2024-06-182024-06-182013https://doi.org/10.60810/openumwelt-4550https://openumwelt.de/handle/123456789/10291Seit 1991 werden alle Meldungen in Form des Erfassungsbogens zunächst nach Anhang V der alten StörfallV aus 1991 und seit Mai 2000 nach Anhang VI der neuen StörfallV aus 2000 am Umweltbundesamt zentral registriert. Die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (⁠ZEMA⁠) im Umweltbundesamt wurde 1993 als gemeinsame Erfassungsstelle der Länder für derartige,nach StörfallV meldepflichtige Ereignisse gegründet.96gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA)JahresberichtZEMA - Jahresbericht 2010SonstigesChemikalienWirtschaft | KonsumChemicalsEconomy | Consumption