Giering, KerstinHintzsche, Matthias2024-06-162024-06-162020Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-6197https://openumwelt.de/handle/123456789/4013Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wird eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei werden zum einen die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wird die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Die gefundenen Hotspot-Identifizierungsverfahren werden für ein Testgebiet berechnet und grafisch dargestellt und bewertet. Daraus abgeleitet wird ein Vorschlag für eine zweistufige Herangehensweise entwickelt: Die Berechnung eines Hotspotmaßes (HSM) und eine qualitative Bewertung der Hotspots mit Hilfe eines Indikatorensystems. Quelle: ForschungsberichtThe Environmental Noise Directive 2002/49/EG can only indicate in general when the noise action planning has to be planned and implemented for the noise abatement measures. Neither does it mention the restricted noise limits nor does it define that arrangements have to be taken once a certain number of people is affected by noise. It is instead the task of the appropriate authority responsible for the noise action planning to evaluate the noise situation and develop criteria for a noise action planning. The intensity of the noise level itself is not a sufficient criterion for deciding where the implementations of the arrangements are necessary for the noise action planning. It must also be considered how many people are forced to listen to different noise levels. It seems sensible to run a qualitative evaluation of the noise situation besides the quantitative criteria for the spatial identification from the hot spots. A detailed analysis of the literature will be made as a part of the work package 3. The noise action plans from level one made by the German communities, especially city regions, as well as European city regions will be evaluated. Beyond that the relevant national and international literature is analyzed. The discovered hotspot identifying processes will be calculated, displayed graphically and evaluated for a test area. A proposal will be derived and a two-tiered strategy will be developed: the calculation of hotspot arrangements and a qualitative evaluation of the hotspots with the assistance of an indicators system. Quelle: ForschungsberichtEntsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Neben der Lärmbelastung und den länderspezifisch empfohlenen Auslösewerten sind dabei auch lokale Betroffenheiten und Konflikte zu berücksichtigen. Hierbei kann die Identifizierung von Lärmbrennpunkten die Gemeinden bei der Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen unterstützen. In einem Forschungsvorhaben wurden die verschiedenen Verfahren zur „Hotspot“-Analyse vergleichend untersucht und anhand einer Modellstadt hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit bewertet.1 Onlineressource (76 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/LärmLärmaktionsplanungBelästigungUmgebungslärmHotspotUmgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von LärmbrennpunktenUmgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von LärmbrennpunktenForschungsberichtLärm