2024-06-182024-06-182024https://doi.org/10.60810/openumwelt-6036https://openumwelt.de/handle/123456789/9795Mit der Ratifizierung des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ über persistente organische Schadstoffe (⁠POP⁠) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen (⁠PCDD/PCDF⁠) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In diesem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem ⁠UNECE⁠ POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren ergänzt. Für die noch bestehenden Informationslücken wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen.53gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Stockholm KonventionEmissionsinventarEmissionsdatenBerichtspflichtLuftverschmutzungDioxinDibenzofuranNutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex CSonstigesChemikalien