Healy, SeanCludius, JohannaGraichen, Verena2024-06-162024-06-162023Stand: Julhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-3216https://openumwelt.de/handle/123456789/1720Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Quelle: umweltbundesamt.deDie EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments.1 Online-Ressource (13 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/CBAMBCAcarbon border adjustment mechanismCO2-KostenGrenzausgleichsmechanismusEinführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der EUForschungsberichtKlima | Energie