2024-06-162024-06-162015https://doi.org/10.60810/openumwelt-5952https://openumwelt.de/handle/123456789/8048Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen "besonders besorgniserregenden Stoffen" zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen ChemikalienverordnungREACHwürde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so diesesUBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so dieses ⁠UBA⁠-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches,  standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem  Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.153 Seitengerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Besonders besorgniserregende StoffeZulassungsverfahrenREACHEuropäische ChemikalienregulierungCLP RegulationImport-ProdukteHandelsbeschränkungWTOCTBTStärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACHMonographieChemikalienChemicals