Mutert, Tina2024-06-162024-06-162013https://doi.org/10.60810/openumwelt-491https://openumwelt.de/handle/123456789/9144Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann einen Beitrag dazu leisten, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen stärker als bisher zu vermeiden und so dem Schutz der Umwelt undden Interessen der Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung zu tragen. Daher enthält das Recht bereitsheute vielfältige Vorgaben und Möglichkeiten für eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann aber dennoch verbessert werden. Der Gesetzgeber hat dazu mit seiner aktuellen Gesetzgebung schon richtige Schritte getan. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten das Recht so zu gestalten, dass es alle Akteure in Beteiligungsverfahren noch besser unterstützt. Darüber hinaus sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,die in den Behörden umweltrelevante Entscheidungen treffen, sich über ihre heute schon bestehendenSpielräume klar werden und sie bei der Gestaltung der Verfahren und der Beteiligung der Bürgerinnenund Bürger nutzen. Praktischen Rat dafür wird ein vom UBA in Auftrag gegebener Leitfaden anbieten. Quelle: UMID (2013)2, S.28.Public participation in environmental matters can contribute to further reduce burden for the environment and human health and thus allows for a better protection of the environmentand the interests of citizens. Therefore, legislation already contains manifold provisions and opportunities for public participation. However, there are further possibilities to improve legislation and to support stakeholders. Moreover, the staff in authorities should in environmental decision-making be aware of the chances law is providing and readily use its full scope. A practical guideline will be published by UBA in the near future.Quelle: UMID (2013)2, S. 28.gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus umweltrechtlicher SichtWissenschaftlicher Artikel