Gniffke, Patrick2024-06-162024-06-162016https://doi.org/10.60810/openumwelt-2595https://openumwelt.de/handle/123456789/6186Gemäß der Entscheidung 15/CMP.1 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls sind, ab dem Jahr 2010 jährliche Inventare vorlegen, um die flexiblen Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in Anspruch nehmen zu können. Deutschland legt zusammen mit den Inventartabellen den Nationalen Inventarbericht (NIR) vor, der sich auf den Zeitraum der Inventartabellen bezieht und die Methoden sowie die Datenquellen beschreibt, auf denen die Berechnungen basieren. Quelle: http://www.umweltbundesamt.deGemäß der Entscheidung 15/CMP.1 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls sind, ab dem Jahr 2010 jährliche Inventare vorlegen, um die flexiblen Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in Anspruch nehmen zu können. Deutschland legt zusammen mit den Inventartabellen den Nationalen Inventarbericht (NIR) vor, der sich auf den Zeitraum der Inventartabellen bezieht und die Methoden sowie die Datenquellen beschreibt, auf denen die Berechnungen basieren.1 Onlineressource (1039 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EmissionsberichtKyoto-Protokoll [Klimaschutzvertrag 1997]Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten NationenTreibhausgasberichterstattungKyoto-ProtokollBerichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2016NIR 2016 (deutsch)MonographieKlima | EnergieClimate | Energy