2024-06-162024-06-162019Stand: Janhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-4083https://openumwelt.de/handle/123456789/4582Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.1 Onlineressource (2 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/StromkennzeichnungHerkunftsnachweisregisterHerkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren EnergiequellenHKNRStromkennzeichnung mit HerkunftsnachweisenStromkennzeichnung mit HerkunftsnachweisenMonographieKlima | Energie