Brunk, IngoSobczyk, ThomasLorenz, JörgGüth, MareikeFelsmann, Daniela Simone2024-06-162024-06-162017Abschlussdhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-5754https://openumwelt.de/handle/123456789/6965Die Bekämpfung von Schadinsekten durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Luftfahrzeugen ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Ausnahmen sind für Kronenbereiche von Wäldern und Steillagen des Weinbaus möglich, aber nur unter Einhaltung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen, die die Auswirkungen für Nichtzielorganismen auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die entsprechenden Pflanzenschutzmittel müssen hierzu für die Verwendung mit Luftfahrzeugen vom BVL zugelassen werden. Das UBA fungiert in diesem Verfahren als Benehmensbehörde. In der vorliegenden Studie wurden bestehende Anwendungsbestimmungen des Umweltbundesamtes überprüft und zahlreiche Alternativoptionen analysiert und diskutiert. Die Bearbeitung erfolgte auf Basis einer umfangreichen Literaturauswertung von mehr als 2500 Quellen, darunter vielen unveröffentlichten Gutachten, Studien und akademischen Abschlußarbeiten, sowie einer GIS-Auswertung und Befragungen von Experten, Praktikern und Behördenvertretern, sowie ehrenamtlichen Spezialisten für verschiedene Artengruppen der Nichtzielorganismen. Die vorliegende Studie beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt des Beginns des Forschungsvorhabens für die Anwendung im Kronenbereich zugelassenen Mittel "Dipel ES", "Dimilin 80 WG" und "Karate Forst flüssig". Sie berücksichtigt in erster Linie Auswirkungen auf Arthropoden, Fledermäuse und Vögel als Nichtzielorganismen, für die ein hoher Grad der Betroffenheit vermutet wurde. Quelle: ForschungsberichtThe application of pesticides from aircraft is forbidden by European law. Exceptions are possible for forests canopies and steep slope viticultures, but were restricted by regulations and terms of use which reduces impact on nontarget organisms to justifiable extent. Specific pesticides have to be approved for application from aircraft by BVL. This study reviewed regulations and terms of use established by Umweltbundesamt and various alternative options were discussed. More than 2500 sources, beside of regular publications, especially unpublished studies and datasets have been analysed, as well as analyses using geographic information systems and several interviews of experts, practitioners and members of authorities. The study focused mainly on three different pesticides ("Dipel ES", "Dimilin 80 WG", "Karate Forst flüssig") and their impacts on nontarget organisms of arthropods, bats and birds. Quelle: ForschungsberichtPflanzenschutzmittel (PSM) mit Luftfahrzeugen auszubringen, darf wegen hoher Risiken für die Umwelt nur für Wälder und Weinbausteillagen ausnahmsweise genehmigt werden. Der Bericht bestätigt die fachliche Angemessenheit von Risikominderungsmaßnahmen, an die das UBA seine Zustimmung zur Genehmigung von PSM zu diesem Einsatzzweck gebunden hatte. Die Autoren stellen aber auch fest, dass Fledermäuse zukünftig stärker in der Bewertung der Umweltrisiken berücksichtigt werden sollten. Der Bericht empfiehlt außerdem, den Einsatz in FFH-Gebieten stärker einzuschränken und zur Kompensation der Auswirkungen des PSM-Einsatzes die naturschutzfachliche Pflege von Weinbergflächen stärker zu fördern.1 Onlineressource (250 Seiten)online resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/DiflubenzuronEicheArthropodenAnwendung von Pflanzenschutzmitteln mit LuftfahrzeugenHubschrauberKronenbereiche von WäldernKieferWeinbausteillagenNichtzielorganismenDipel ESBacillus thuringiensis kurstakiDimilin 80 WGlambda-CyhalothrinKarate Forst flüssigFungizideAnwendungsbestimmungRisikominderungsmaßnahmenGISFledermausvögelSchutz des Naturhaushaltes vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Wäldern und im WeinbauSchutz des Naturhaushaltes vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Wäldern und im WeinbauForschungsberichtChemikalien