Klinski, StefanSchuberth, Jens2024-06-162024-06-162023Stand: 27.https://doi.org/10.60810/openumwelt-3998https://openumwelt.de/handle/123456789/1586Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.deDas Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“ umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten?1 Online-Ressource (22 Seiten)397 KBonline resourcegerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EnergieeffizienzWirtschaftlichkeitGebäudeenergiegesetzDer Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der Novelle zum GEG 2023MonographieKlima | Energie