2024-06-182024-06-182013https://doi.org/10.60810/openumwelt-3343https://openumwelt.de/handle/123456789/10262Das Umweltbundesamt (UBA) empfahl den Vollzugsbehörden seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von LW = 10 μg/l U (10 Mikrogramm Uran pro Liter) einzuhalten. Er schützt nicht nur nach Auffassung des UBA, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.3gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/UranTrinkwasserProbenahmeSäuglingBelastungsgrenzwertUran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für "säuglingsgeeignete" abgepackte Wässer (2 mikro g/l U)SonstigesWasserWater