Hermann, AndreasMarwede, Jan-Hendrik2024-06-162024-06-162016Stand: Junhttps://doi.org/10.60810/openumwelt-5687https://openumwelt.de/handle/123456789/6323FArtikel 19(2) der neuen Biozidproduktverordnung (BiozidVO, 528/2012) führt aus, dass „die Bewertung […] die folgenden Faktoren berücksichtigen soll: „[…] (d) kumulative Wirkungen, (e) synergistische Wirkungen”. Biozide Wirkstoffe sind häufig in vielen unterschiedlichen Produkten enthalten. Oft werden sie in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt. Dennoch werden in der Regel bei der Expositionsbeurteilung nur einzelne Verwendungen bewertet. Dies kann die tatsächlichen Konzentrationen der Wirkstoffe in der Umwelt unterschätzen.Wie können kumulative und synergistische Wirkungen bei der Biozidzulassung berücksichtigt werden? Derzeit gibt es nur wenige Hinweise zu dieser Aufgabenstellung in den „Technical Notes for Guidance on Product Evaluation“ (TNsG on product evaluation, EU, 2002). Hinzu kommt, dass auch keine Anleitung verfügbar ist, wie bei der umweltbezogenen Risikobewertung von Biozidprodukten gleichzeitige Expositionen der Umwelt durch einen Wirkstoff zu berücksichtigen sind, die aus der Verwendung in verschiedenen Anwendungen und/oder in verschiedenen Produkten entstehen.Mit der Risikobewertung multipler simultaner Umweltexpositionen sind verschiedene rechtliche Fragen verbunden. Sie sind im Rahmen der vorliegenden rechtlichen Analyse angesprochen worden. Die Ergebnisse dieser Analyse sind anhand von Fallstudien im zweiten Teil des Berichts anschaulich diskutiert.1 Onlineressource (58 Seiten)online resourceenghttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/BiozidEU-BiozidrichtlinieBiozidproduktRisikoanalyseLeitfadenExpositionBiozidverordnungUmweltrisikobewertungUmweltgefährdungSchadstoffakkumulationBiocidal Product Directiveaggregated exposure assessmentenvironmental exposure assessmentactice substancesrisk characterisationlegal aspectslegal analysisAggregated Environmental Exposure Assessment and Risk Characterisation of Biocidal ProductsMonographieChemikalien