2024-06-162024-06-162015https://doi.org/10.60810/openumwelt-5673https://openumwelt.de/handle/123456789/7885Der Vorsorgegedanke beim Schutz der ruhigen Gebiete ist ein wichtiger Aspekt der allgemeinen Aufenthaltsqualitäten, insbesondere in Städten. In den Gemeinden ist die Festsetzung von ruhigen Gebieten jedoch noch wenig verbreitet. Dies hat verschiedene Ursachen, insbesondere das Fehlen von allgemein gültigen Auswahlkriterien, aber auch offene Fragen zur Bindungswirkung und zu möglichen Rechtsfolgen einer Festsetzung. Um die Akzeptanz und Verbreitung von ruhigen Gebieten zu stärken, behandelt die vorliegende Untersuchung zwei wesentliche Aspekte des Themas: die bisherigen Vorgehensweisen bei der Auswahl von ruhigen Gebieten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Abschließend werden mögliche Schlussfolgerungen für zukünftige Aktivitäten formuliert.<BR>Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/Der Vorsorgegedanke beim Schutz der ruhigen Gebiete ist ein wichtiger Aspekt der allgemeinen Aufenthaltsqualitäten, insbesondere in Städten. In den Gemeinden ist die Festsetzung von ruhigen Gebieten jedoch noch wenig verbreitet. Dies hat verschiedene Ursachen, insbesondere das Fehlen von allgemein gültigen Auswahlkriterien, aber auch offene Fragen zur Bindungswirkung und zu möglichen Rechtsfolgen einer Festsetzung. Um die Akzeptanz und Verbreitung von ruhigen Gebieten zu stärken, behandelt die vorliegende Untersuchung zwei wesentliche Aspekte des Themas: die bisherigen Vorgehensweisen bei der Auswahl von ruhigen Gebieten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Abschließend werden mögliche Schlussfolgerungen für zukünftige Aktivitäten formuliert.99 SeitenKt.gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/EU-UmgebungslärmrichtlinieLärmaktionsplanungLärmvorsorgeTUNE ULR Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (AP3)Lärmaktionsplanung: Ruhige GebieteMonographieLärmTransport