Person: Weiß, Jan
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Weiß
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Jan
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Veröffentlichung Obergrenze für Emissionen im europäischen Emissionshandel muss schneller sinken - Potenziale dafür sind vorhanden(2020) Zaklan, Aleksandar; Duscha, Vicki; Gibis, Claudia; Weiß, JanDie EU-Kommission beabsichtigt, als Teil des "Europäischen Green Deals" im September 2020 einen Vorschlag zur Anhebung des europäischen Klimaschutzziels vorzulegen. Demnach sollen die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 bis 55 Prozent (im Vergleich zu 1990) sinken, anstatt, wie nach derzeitigem Ziel, um nur 40 Prozent. Von einigen AkteurInnen wird sogar eine Minderung um bis zu 65 Prozent diskutiert. Dabei geht es auch um die Frage, welche Minderungsbeiträge die vom europäischen Emissionshandel (EU Emissions Trading System, EU-ETS) erfassten Sektoren erbringen sollen und können (Kasten 1). Als Basis für die EU-Langfriststrategie hat die europäische Kommission zudem in ihrer â€Ìstrategischen Visionâ€Ì das Erreichen von Klimaneutralität bis spätestens 2050 als Ziel formuliert. Quelle: https://www.diw.deVeröffentlichung Raising the EU 2030 GHG emission reduction target(Umweltbundesamt, 2020) Burger, Andreas; Gibis, Claudia; Knoche, Guido; Lünenbürger, Benjamin; Weiß, JanThe political debate on raising EU’s greenhouse gas (GHG) emission reduction target for 2030 from at least 40 percent up to 55 percent or even higher is in full swing. While the European Commission has proposed to reduce emissions by at least 55 percent below 1990 levels, the European Parliament went a step further and adopted a target of 60 percent emissions reductions. This paper intends to enrich ongoing debates on the “how” the EU could commit to a 2030 mitigation objective, with the highest ambition possible as committed to the Paris Agreement.English-language paper with German-language summary: Ausgestaltung des Europäischen Klimaschutzziels 2030 - Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung in den ETS- und Nicht-ETS-SektorenVeröffentlichung Kompatibilität des Europäischen Emissionshandels mit interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten und Maßnahmen(2016) Gibis, Claudia; Kühleis, Christoph; Weiß, Jan; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenburger, Benjamin; Pfeiffer, David; Knoche, Guido; Landgrebe, JürgenDer Europäische Emissionshandel (EU-ETS) kann seine Rolle als klimapolitisches Leitinstrument derzeit nicht zufriedenstellend erfüllen: Marktüberschüsse drücken bereits über einen langen Zeitraum den Preis für Emissionsberechtigungen und schwächen die Anreizwirkung. Die Caps sind strukturell zu hoch und nicht hinreichend mit den weiteren interagierenden energie- und klimapolitischen Instrumenten abgestimmt. Angesichts des schwachen Preissignals aus dem EU-ETS planen außerdem immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusätzliche nationale klima- oder energiepolitische Instrumente einzuführen oder haben dies bereits getan, um ihre nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Diese zusätzlichen Emissionsminderungsmaßnahmen können allerdings zu Verlagerungseffekten innerhalb des EU-ETS führen und dessen Preissignal weiter schwächen, wenn das Angebot an Emissionsberechtigungen nicht entsprechend reduziert wird. Das Positionspapier des Umweltbundesamts gibt konkrete Empfehlungen zur strukturellen Reform des EU-ETS, um die Kompatibilität mit der interagierenden Energie- und Klimapolitik zu verbessern: Der Zyklus zur Festlegung des ETS-Caps sollte auf fünf Jahre verkürzt und an einem ambitionierten langfristigen Minderungspfad ausgerichtet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors auf mindestens 2,6 Prozent. Das ETS-Cap darf nicht oberhalb der prognostizierten Emissionen liegen. Das Cap für die vierte Handelsperiode sollte vor dem Hintergrund der bekannten energie- und klimapolitischen Instrumente überprüft und angepasst werden. Die emissionsmindernde Wirkung interagierender nationaler und europäischer Klima- und Energiepolitiken muss sorgfältiger als bisher erfasst und bei jeder Festlegung des ETS-Cap berücksichtigt werden. Die durch interagierende nationale Politikmaßnahmen ausgelösten Emissionsrückgänge im EU-ETS müssen von den Mitgliedstaaten im Gegenzug durch Angebotskürzungen ausgeglichen werden können (vorzugsweise durch Verknappungen bei Versteigerungen). Die bis 2020 auflaufenden und zum Teil in die Marktstabilitätsreserve überführten Überschüsse im EU-ETS (voraussichtlich mehr als 3 Milliarden Berechtigungen) müssen größtenteils dauerhaft gelöscht werden.