Auflistung nach Autor:in "Tebert, Christian"
Gerade angezeigt 1 - 16 von 16
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Veröffentlichung Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft(2019) Zimmermann, Till; Tebert, Christian; Weber, Roland; Institut für Ökologie und Politik; POPs Environmental Consulting; Deutschland. Umweltbundesamt; Kludt, RobertVor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu PCB-Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel.Veröffentlichung Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft(2019) Tebert, Christian; Zimmermann, Till; Coenen, Peter; Institut für Ökologie und Politik; Nederlandse Organisatie voor Toegepast-Natuurwetenschappelijk Onderzoek; POPs Environmental Consulting; Deutschland. UmweltbundesamtSeit dem 31. Dezember 2016 ist die neue "NEC"-Richtlinie (2016/2284/EU) "über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" in Kraft, die die Richtlinie 2001/81/EG "zu nationalen Emissionshöchstgrenzen" ablöst. Die neue NEC-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ab dem Jahr 2030 neue Minderungsziele zu erreichen, die neben den bisher regulierten Luftschadstoffen SO2, NOx, NMVOC und NH3 erstmals auch Ziele für Feinstaub (PM2,5) beinhalten. Auf die Mitgliedstaaten kommen durch die neue Richtlinie deutlich erweiterte Berichtspflichten zu. Erstmals werden sie verpflichtet, Emissionsinventare für Feinstaub, Schwermetalle und POP zu erstellen. Die Inventare müssen Emissionsprojektionen beinhalten. Weiterhin sind Emissionen von großen Punktquellen zu berichten und Emissionsdaten räumlich aufzuschlüsseln. Vor diesem Hintergrund wurden von Ökopol und TNO die Anforderungen der neuen NEC-Richtlinie analysiert und mit dem System der deutschen Emissionsberichterstattung verglichen. Anhand des Vergleichs der Anforderungen der neuen NEC-Richtlinie und der aktuellen Berichterstattung wurde eine Defizitanalyse erstellt. Die Analyse nennt die Bereiche im Berichtsystem, die gestärkt werden müssen. Auf Basis der Defizitanalyse wurden Verbesserungsmaßnahmen benannt, die mit dem Umweltbundesamt diskutiert und priorisiert wurden. In vier prioritären Bereichen (PCB, Schwermetalle, Unsicherheiten, Punktquellen) wurden Arbeiten zur Verbesserung des Inventars durchgeführt. Der Abschlussbericht benennt die methodisch-wissenschaftlichen Grundlagen zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen, beschreibt Defizite im aktuellen Berichtsystem und Handlungsoptionen im aktuellen Berichtsystem und dokumentiert die Ergebnisse der Arbeiten zur Verbesserung des Inventars. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Beste verfügbare Techniken zum Umweltschutz in der Textil- & Lederbranche(Umweltbundesamt, 2017) Deutschland. Umweltbundesamt; Zietlow, Brigitte; Jäger, Ismene; Tebert, ChristianVeröffentlichung Definition of best available techniques (BAT) in Europe for surface treatment using organic solvents(Umweltbundesamt, 2017) Tebert, Christian; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Dubbert, WolfgangDie EU-Kommission hat Ende des Jahres 2014 einen Informationsaustausches zu besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) begonnen ("Sevilla-Prozess"), um das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) zu überarbeiten. Ziel der Richtlinie und der BVT-Merkblätter sind harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland beteiligt sich intensiv am Informationsaus-tausch, um die Anwendung hoher Umweltstandards europaweit zu fördern. Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie betrifft folgende Lösemittelanwender: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Im-prägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von > 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder > 200 t pro Jahr". Das Forschungsvorhaben ermittelt und dokumentiert den Stand der Technik in Anlagen in Deutschland. Von betroffenen Branchen wurden technische Informationen und Emissionsdaten aus Anlagen dokumentiert und bewertet, die entweder produktionsintegrierte Maßnahmen oder fortgeschrittene nachgeschaltete Emissionsminderungstechniken anwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat als nationale Koordinationsstelle im Sevilla-Prozess im April 2014 eine Expertengruppe aus Behörden, Industrie und Wissenschaft einberufen, die die Revisionsarbeiten begleitet. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Gruppe im Juni 2015 auf einem Fach-gespräch im UBA vorgestellt und mit ihr diskutiert. Kommentare der Gruppe wurden im Endbericht berücksichtigt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Definition of best available techniques (BAT) in Europe: BAT for air emission reduction in the chemical industry sector in Germany(Umweltbundesamt, 2017) Tebert, Christian; Friedrich, Christian; Leidig, Lisa; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Brahner, BirgitDie Europäische Kommission hat im September 2016 einen Informationsaustausch mit den Mitglied-staaten sowie den Industrie- und Umweltverbänden über die besten verfügbaren Techniken zur Ab-gasbehandlung in der chemischen Industrie begonnen. Ziel des Informationsaustausches ist die Erar-beitung eines prozessübergreifenden BVT-Merkblattes zur Abgasbehandlung in der chemischen In-dustrie, auf Englisch ćBREF on Common Waste Gas Treatment in the Chemical Sector̮ (WGC BREF). Mit diesem Forschungsbericht trägt das Umweltbundesamt zum Informationsaustausch bei. Ziel des Vorhabens war es, luftseitige Emissionswerte aus den Anlagen der chemischen Industrie in Deutsch-land zu ermitteln und in Verbindung mit der eingesetzten Minderungstechnik zu bewerten. Der vorlie-gende Bericht analysiert 2.972 Messungen aus 1.209 Emissionsquellen der chemischen Industrie. Dazu wurden 550 Messberichte zu Einzelmessungen erhoben und ausgewertet, so dass etwa jede vierte der rund 2000 Anlagen der chemischen Industrie im Bericht ausgewertet wird. Die Messungen stammen überwiegend aus den Jahren 2012 bis 2015. Es wurden Mittelwerte ausgewertet, die meis-tens auf drei Einzelmessungen beruhen und in der Regel nacheinander am selben Tag unter normalen Betriebsbedingungen im Zustand der höchsten Emissionen durchgeführt wurden. Messberichte zu wiederkehrenden Kurzzeitmessungen beinhalten Informationen zum Kontext der Messung, z.B. zum Abgasreinigungssystem, den angeschlossenen Prozessen und teilweise zu eingesetzten Stoffen. Infor-mationen zu kontinuierlichen Messungen wurden in diesem Projekt nicht erhoben und betrachtet. Das Projekt ermittelte folgende Umweltindikatoren als wesentlich für die chemische Industrie, da sie bei Anwendung von besten verfügbaren Techniken ein europaweites Minderungspotenzial aufweisen: Table 2: Wesentliche Umweltindikatoren der chemischen Industrie Charakter Parameter Summenparameter Staub, TOC, NOx, SOx, PCDD/F, weitere CMR-Stoffe, halogenierte nicht als CMR eingestufte Stoffe, besonders schädliche organische Stoffe, Metalle (drei Klassen) Einzelsubstanzen Ammoniak, Chlorwasserstoff, Chlor, Fluorwasserstoff, Bromwasserstoff, Methanol, Toluol, Benzol, Formaldehyd, Essigsäure, Ethylenoxid, Chlormethan, Propylenoxid, Vinylchlorid, Phenol, Dichlorethan. Die Auswertung zeigte, dass Konzentrationswerte stets zusammen mit dem Massenstrom betrachtet werden sollten. Erhöhte Konzentrationen können geringe Umweltauswirkungen haben, wenn sie mit geringen Abgasvolumina verbunden sind und somit nur kleine Massenströme verursachen. Bei der Festlegung von maximalen Massenströmen als Alternative zu maximalen Konzentrationswerten müs-sen jedoch der Arbeitsschutz und der Schutz der Nachbarschaft mit berücksichtigt werden. Im Ergebnis zeigt die Studie, dass Gewebefilter im Allgemeinen mittlere Staubkonzentrationen unter 5 mg/Nm3 erreichen. Wäscher bewirken i.A. Staubkonzentrationen < 10 mg/Nm3. Wenn keine Abgas-reinigung für Staubemissionen installiert war, lagen mittlere Massenströme unter 150 g/h. Für die Emissionen von Gesamt-C zeigt die Studie, dass mit thermischer Oxidation (TNV, RNV) im Allgemeinen mittlere Konzentrationswerte unter 5 mgC/Nm3 erreicht werden. Wäscher erreichen im Allgemeinen mittlere Werte unter 40 mgC/Nm3. Wenn keine Abgasreinigung für Gesamt-C installiert war, lagen die Massenströme unter 150 g/h. Emissionen von CMR-Einzelstoffen lagen i. A. unter 0,5 mg/Nm3. Für Stickstoffoxid-Emissionen lagen nur wenige Werte nach SCR-Anlagen vor, deren Konzentrations-mittelwerte lagen unter 80 mg/Nm3. NOx-Werte nach thermischen Abgasreinigungen betragen 100 mg/Nm3; gleichzeitig sind CO-Konzentrationen < 60 mg/Nm3 und Gesamt-C-Konzentrationen < 5 mgC/Nm3 erreichbar. Der Ammoniak-Schlupf lässt sich im Allgemeinen auf 3 mg/Nm3 begrenzen. Der Bericht diskutiert alle in Tabelle 2 genannten Emissionswerte. Zusätzlich zu den mit einer Abgas-reinigungstechnik erreichbaren Konzentrationswerten werden Massenstromschwellen vorgeschlagen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Blaue Engel für Druckerzeugnisse(2015) Schorb, Achim; Tebert, Christian; Deutschland. Umweltbundesamt; Uhlmann, Bettina C.Ein kurzer Leitfaden für Verlage, Druckereien, Auftraggeber von Werbebroschüren und Drucksachen sowie alle, die öffentlichkeitswirksam zeigen wollen, dass ihre Printprodukte umweltfreundlich hergestellt wurden.Veröffentlichung Eignung von Klebstoffen für Druckerzeugnisse mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 195)(Umweltbundesamt, 2020) Tebert, Christian; Fischer, Axel; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Uhlmann, BettinaDas Umweltzeichen "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) verlangt den Nachweis, dass die verwendeten Klebstoffe gut entfernbar sind, damit die Papierfasern im Recyclingkreislauf verbleiben. Im Projekt erfolgte die Bewertung von Klebstoffen hinsichtlich ihrer Eignung für Druckerzeugnisse, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden sollen. Dazu wurden bisherige Analysen ausgewertet und Laboruntersuchungen mit der INGEDE-Methode 12 (2013) anhand von zehn Druckprodukt-Proben mit Klebstoffbindung durchgeführt. Die Laboruntersuchungen bestätigten die Erkenntnis, dass die Anwendung von Schmelzklebstoffen auf Basis von Polyurethan, Polyolefinen oder Ethylen-Vinylacetat bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen das Papierrecycling nicht beeinträchtigt. Schmelzklebstoffe auf Basis Polyurethan (PUR) können allgemein zur Anwendung empfohlen werden, da sie sich gut entfernen lassen. Schmelzklebstoffe auf Basis Ethyl-Vinylacetat (EVA) oder Polyolefinen (PO) können ebenfalls allgemein empfohlen werden, wenn folgende Anwendungsbedingungen erfüllt sind: - Erweichungstemperatur des Klebstoffs (nach R&B): >= 68 ˚C - Schichtdicke des Klebstoffs (nicht-reaktiver Klebstoff): >= 120 m - Schichtdicke des Klebstoffs (reaktiver Klebstoff): >= 60 m - Horizontale Ausdehnung der Klebstoffanwendung (jede Richtung): >= 1,6 mm Die Empfehlung gilt für Rücken-oder Seitenklebung sowie zur Einklebung von Werbeartikeln. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis(2014) Tebert, Christian; Volz, Susanne; Institut für Ökologie und Politik; Heidler, DoreenZiel des von ÖKOPOL durchgeführten Projektes war die Unterstützung des Umweltbundesamtes bei der Evaluierung von Informationen zum Stand der Technik bei der Holzplattenherstellung. Das Projekt fand in der Zeit des Informationsaustausches zum ersten BVT-Merkblatt der Holz-plattenherstellung statt, den die Europäische Kommission von 2011 bis 2014 organisierte. Im Rahmen des Projektes hat ÖKOPOL in Absprache mit dem Umweltbundesamt Hintergrund-informationen recherchiert, Vorschläge des Büros der Europäischen Kommission zu den besten verfügbaren Techniken bewertet und zu den mit BVT erreichbaren Emissionswerten beraten. In der Projektlaufzeit führte das Umweltbundesamt drei Treffen der sogenannten "Erweiterten nationalen Arbeitsgruppe" durch. Diese setzte sich zusammen aus Vertretern der Holzplatten-Industrieverbände, einzelner Firmen, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Holzplattenindustrie sowie Zulieferern von Maschinen und Abgasreinigungstechnik. ÖKOPOL organisierte die Treffen, bereitete Informationen für die Diskussion auf, moderierte die Veranstaltungen und wertete im Anschluss die Beiträge und Diskussionen aus. Die Projektergebnisse dienten dem Umweltbundesamt und dem Länderfachvertreter als Grund-lage für die deutsche Stellungnahme zum Entwurf des BVT-Merkblattes und trugen so zur Weiterentwicklung des produktionsintegrierten Umweltschutzes auf europäischer Ebene bei.
Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Evaluation und Minderung klimarelevanter Gase aus Abfallverbrennungsanlagen(2018) Stöcklein, Frank; Tebert, Christian; Töfge, Kevin; Müller-BBM GmbH, Niederlassung Nürnberg; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Gleis, Markus; Bachmann, AnneDas Forschungsvorhaben sollte dazu beitragen, die Datenlage hinsichtlich der Emission von klimarelevanten Gasen wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid bei der Verbrennung von Abfällen in den dafür zugelassenen Anlagen zu verbessern. Darüber hinaus sollten die Zusammenhänge zwischen der Bildung von Lachgas in Abhängigkeit vom Stickstoffgehalt des Abfalls, von der Verbrennungstemperatur und dem Sauerstoffgehalt in der Verbrennung insbesondere bei der Verbrennung von Klärschlämmen untersucht werden. Dazu wurden Messungen an unterschiedlichen Verbrennungsanlagen mit unterschiedlichen Abfällen durchgeführt, um die Bildung und Freisetzung klimaschädlicher Gase zu ermitteln.Veröffentlichung Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich der Lösemittelanwendung(Umweltbundesamt, 2020) Tebert, Christian; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Dubbert, WolfgangDie Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Quecksilberemissionen aus industriellen Quellen - Status Quo und Perspektiven(Umweltbundesamt, 2021) Dehoust, Günter; Gebhardt, Peter; Tebert, Christian; Öko-Institut. Büro Berlin; Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Kraus, KatjaDeutschland hat sich im Jahr 2013 durch Unterzeichnung der "Minamata Konvention" zur Minderung von Quecksilberemissionen verpflichtet. Minderungspflichten ergeben sich auch aus der OSPAR- und die HELCOM-Konvention, dem UNECE-Schwermetallprotokoll sowie aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Industrieemissionsrichtlinie und ihren BVT-Merkblättern. Der vorliegende Forschungsbericht wurde vor diesem Hintergrund beauftragt, um die Grundlage für eine nationale Quecksilberstrategie im Industriebereich zu schaffen. Im ersten Teil des Berichtes werden die Ein- und Austräge von Quecksilber in 30 Sektoren untersucht. Die Beschreibung jedes Sektors umfasst die eingesetzten Roh-, Zusatz- und Brennstoffe, die eingesetzten Prozesse und das Freisetzungsverhalten für Quecksilber. Für jeden Sektor erfolgt eine Abschätzung der Einträge über die Einsatzstoffe sowie der Austräge über Luft, Wasser, Abfälle, Produkte und Nebenprodukte (vgl. Teil 1, Kapitel 2). Teil 2 des Berichtes beschreibt Quecksilberminderungstechniken und deren Übertragbarkeit auf Anlagen, in denen die Techniken noch keine Anwendung finden. Dabei wird auf Techniken fokussiert, die eine dauerhafte Ausschleusung von Quecksilber aus der Biosphäre gewährleisten, d. h. Quecksilber in sogenannte "langzeitsichere Senken" überführen. Für Branchen mit relativ hohen Emissionen an die Luft oder in Gewässer werden Minderungspotentiale quantifiziert. Soweit möglich werden Kosten abgeschätzt, die mit der Minderung verbunden sind. Die Gesamtkosten werden zusätzlich als spezifische Kosten je Kilogramm Quecksilberminderung ausgewiesen, um volkswirtschaftlich besonders effiziente Maßnahmen zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in Vorschläge für eine Quecksilberminderungsstrategie für die deutsche Industrie. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Quecksilberemissionen aus industriellen Quellen - Status Quo und Perspektiven(Umweltbundesamt, 2021) Dehoust, Günter; Gebhardt, Peter; Tebert, Christian; Öko-Institut. Büro Berlin; Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Kraus, KatjaDeutschland hat sich im Jahr 2013 durch Unterzeichnung der "Minamata Konvention" zur Minderung von Quecksilberemissionen verpflichtet. Minderungspflichten ergeben sich auch aus der OSPAR- und die HELCOM-Konvention, dem UNECE-Schwermetallprotokoll sowie aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Industrieemissionsrichtlinie und ihren BVT-Merkblättern. Der vorliegende Forschungsbericht wurde vor diesem Hintergrund beauftragt, um die Grundlage für eine nationale Quecksilberstrategie im Industriebereich zu schaffen. Im ersten Teil des Berichtes werden die Ein- und Austräge von Quecksilber in 30 Sektoren untersucht. Die Beschreibung jedes Sektors umfasst die eingesetzten Roh-, Zusatz- und Brennstoffe, die eingesetzten Prozesse und das Freisetzungsverhalten für Quecksilber. Für jeden Sektor erfolgt eine Abschätzung der Einträge über die Einsatzstoffe sowie der Austräge über Luft, Wasser, Abfälle, Produkte und Nebenprodukte (vgl. Teil 1, Kapitel 2). Teil 2 des Berichtes beschreibt Quecksilberminderungstechniken und deren Übertragbarkeit auf Anlagen, in denen die Techniken noch keine Anwendung finden. Dabei wird auf Techniken fokussiert, die eine dauerhafte Ausschleusung von Quecksilber aus der Biosphäre gewährleisten, d. h. Quecksilber in sogenannte "langzeitsichere Senken" überführen. Für Branchen mit relativ hohen Emissionen an die Luft oder in Gewässer werden Minderungspotentiale quantifiziert. Soweit möglich werden Kosten abgeschätzt, die mit der Minderung verbunden sind. Die Gesamtkosten werden zusätzlich als spezifische Kosten je Kilogramm Quecksilberminderung ausgewiesen, um volkswirtschaftlich besonders effiziente Maßnahmen zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in Vorschläge für eine Quecksilberminderungsstrategie für die deutsche Industrie. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umweltzeichen Blauer Engel für Druckerzeugnisse(Umweltbundesamt, 2021) Tebert, Christian; Jepsen, Dirk; Institut für Ökologie und Politik; Deutschland. Umweltbundesamt; Uhlmann, Bettina C.In diesem Forschungsvorhaben wurden die Vergabekriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) einer periodischen Überprüfung unterzogen. Druckerzeugnisse benötigen zur Herstellung Energie und Ressourcen, vor allem Strom, Papier, Farbe und Lösungsmittel. Der Druckprozess und die Maschinenreinigung verursachen häufig Emissionen flüchtiger organischer Lösungsmittel, die den Treibhauseffekt verstärken und bodennahes Ozon ("Sommersmog") mit verursachen. Die Anforderungen des Blauen Engels für Druckerzeugnisse schreiben neben einem hohen Altpapieranteil vor, dass Druckfarben, Klebstoffe und Chemikalien eingesetzt werden, die weniger umwelt- und gesundheitsbelastend sind. Der Lösungsmitteleinsatz muss gegenüber konventioneller Herstellung gemindert werden, sodass weniger Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen entstehen. Es müssen Materialien verwendet werden, die nachweislich das Papierrecycling nicht behindern. Bei der Revision wurden die Anforderungen an die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe von der Papierfaser verschärft, um das Recycling der Druckprodukte zu verbessern. Die Auflagen zur Verwendung bestimmter Mineralöle, die beim Papierrecycling stören, wurden verschärft. Zum Gesundheitsschutz wurde der Aromatengehalt und der Anteil der PAK-Verunreinigungen stärker beschränkt. Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Vorlage anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate, wenn natürliche Rohstoffe wie Sojaöle für Druckfarben oder Reiniger verwendet werden. Neu ist auch die Anforderung zur Vermeidung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die als Abriebschutz in Druckfarben verwendet werden. Zudem wurden die Grenzwerte für die Emissionen leicht flüchtiger organischer Verbindungen verschärft, die v. a. aus der Anwendung von Reinigern, Farblösungsmittel oder Feuchtwasserzusatz stammen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Umweltzeichen Blauer Engel: Entwicklungvon Vergabekriterien für Kaminöfen für Holz(Umweltbundesamt, 2020) Tebert, Christian; Rödig, Lisa; Hartmann, Ingo; Institut für Ökologie und Politik; Deutsches Biomasseforschungszentrum; Deutschland. Umweltbundesamt; Kohls, AngelaDas Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als Heizsysteme auf Basis von Erdgas oder Heizöl. In Wohngebieten kann es durch Kaminöfen zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen - insbesondere dann, wenn viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen. Im Auftrag der Jury Umweltzeichen hat das Institut Ökopol, Hamburg, gemeinsam mit dem Deutschen Biomasse Forschungszentrum (DBFZ), Leipzig, neue Vergabekriterien für einen Blauen Engel für emissionsarme Kaminöfen für Holz entwickelt. Die Anforderungen wurden im Januar 2020 veröffentlicht (DE-UZ 212). Die Anforderungen für den Blauen Engel basieren auf Kaminofen-Emissionsmessungen im DBFZ und einer Prüfstelle sowie auf Fachgesprächen und Expertenanhörungen unter Beteiligung von Kaminofenherstellern und ihrer Verbände, Herstellern von Staubabscheidern und Partikel-Messgeräten, Umweltverbänden, Forschungsinstituten, zertifizierten Prüfstellen und Behörden. Der Anforderungskatalog beinhaltet eine Prüfmethode, die auch Emissionen während der Anzündphase und im Teillastbetrieb einschließt. Neben Staub, CO, NOx und organischen Verbindungen ist auch die Partikelanzahl zu messen. Gegenüber gesetzlichen Anforderungen müssen deutlich strengere Grenzwerte eingehalten werden. Eine automatische Luftregelung und ausreichende Bedienungsinformationen sorgen dafür, dass Fehlbedienungen minimiert werden. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz stellt somit die anspruchsvollsten Anforderungen zur Staubminderung an diese Anlagenkategorie verglichen mit freiwilligen Umweltzeichen, aber auch mit gesetzlichen Anforderungen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Wasch- und Reinigungsmittel, Gartengeräte und Schreibgeräte(Umeltbundesamt, 2020) Jepsen, Dirk; Tebert, Christian; Wirth, Olaf; Institut für Ökologie und Politik; Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Körber-Ziegengeist, GritIm Rahmen des durchgeführten Vorhabens wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Umweltkriterien und Funktionsanforderungen in drei Produktbereichen unterstützt. Konkret wurden die folgenden Teilleistungen bearbeitet: - Arbeitspaket I: Entwicklung von vier neuen Vergabegrundlagen im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel für die Umweltzeichen RAL-UZ 194 "Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (2015), RAL-UZ 201 "Maschinengeschirrspülmittel" (2016), RAL-UZ 202 "Waschmittel" (2016) und RAL-UZ 203 "Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere so genannte rinse-off-(abspülbare)-Kosmetikprodukte" (2016) - Arbeitspaket II: Revision und Zusammenführung der Vergabegrundlagen RAL-UZ 129 "Gartengeräte" sowie RAL UZ-54 "Komposthäcksler" zum RAL-UZ 206 "Gartengeräte" (2017) - Arbeitspaket III: Erarbeitung einer neuen Vergabegrundlage für die Produktgruppe der Schreibgeräte, das RAL-UZ 200 "Schreibgeräte und Stempel" (2016). Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2017-2020(Umweltbundesamt, 2022) Jepsen, Dirk; Rödig, Lisa; Tebert, Christian; Institut für Ökologie und Politik; Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH; Deutschland. Umweltbundesamt; Kreowski, Elke; Kohls, AngelaIm Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens unterstützten die Forschungsnehmer das Umweltbundesamt bei der Neuentwicklung und Revision von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel sowie bei konzeptionellen, technischen und organisatorischen Arbeiten für das Blauer Engel Programms. Hierzu wurden von Ökopol und Hydrotox in insgesamt 9 unterschiedlichen Leistungsbereichen - bestehende Vergabekriterien überprüft (für: "Schuhe und Einlegesohlen" und "Druckerzeugnisse"), - die Machbarkeit neuer Umweltkennzeichnungen untersucht (für: "Gebrauchtwarenhäuser"), - neue Vergabekriterien ausgearbeitet (für: "Kaminöfen"), - technisch-organisatorische Unterstützungsleistungen durchgeführt ("Recherchen und Laboruntersuchungen zu entfernbaren Klebstoffen für Druckerzeugnisse" und "Neuauflage der Broschüre Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen") sowie - neue Zeichennehmer unterstützt (für: "Textilien", "Schuhe" und "Spielzeug"). Die Ergebnisse der Arbeiten wurden, überwiegend als Einzelberichte sowie in Rahmen der entsprechenden Umweltzeichen veröffentlicht. In diesem Bericht erfolgt eine fokussierte zusammenfassende Darstellung der Arbeiten in allen Leistungsbereichen. Quelle: Forschungsbericht