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Veröffentlichung Arbeitszeitverkürzung - gut fürs Klima?(Deutschland. Umweltbundesamt, 2019) Schumacher, Katja; Wolff, Franziska; Cludius, Johanna; Öko-Institut; Freie Universität Berlin; Deutschland. UmweltbundesamtDas Verständnis von Arbeit hat sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt. Ziel des vorliegenden Berichts ist es, Effekte einer Erwerbsarbeitszeitreduktion auf Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen für Deutschland zu schätzen und Instrumente zur Bewirkung einer Erwerbsarbeitszeitverkürzung zu eruieren. Dafür werden drei Szenarien entwickelt, die sich hinsichtlich der Umsetzung der Arbeitszeitreduktion, einem Lohnausgleich und der Nutzung der zusätzlich zur Verfügung stehenden Zeit unterscheiden. Die Effekte werden mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells auf Basis von Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe untersucht, die vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den Statistischen Landesämtern erhoben wird. Im Ergebnis wird deutlich, dass der Energieverbrauch und die Emissionen wesentlich vom Einkommen abhängen und weniger mit der Zeitnutzung variieren. Darüber hinaus spielt die die Veränderung der Verkehrsnachfrage eine wichtige Rolle, wenn Arbeitswege durch die Erwerbsarbeitszeitverkürzung entfallen und entsprechend weniger Emissionen anfallen. Die Analyse zeigt, dass Rebound-Effekte Minderungen kompensieren. Im Fokus der Studie stehen auch mögliche Instrumente zur Bewirkung einer Erwerbsarbeitszeitverkürzung. Eine umfassende Recherche ergibt, dass das Thema der Erwerbsarbeitszeitverkürzung aktuell eine gesellschaftliche und politische Renaissance erlebt. Allerdings stehen ökologische Ziele in der Regel nicht im Fokus der Debatte. Tatsächlich stellen wir fest, dass ein Dilemma zwischen einer ökologischen Ausrichtung von Erwerbsarbeitszeitreduzierung und erwartbaren sozialen Folgen besteht. Staatliche Politik kann hier eine wichtige unterstützende Rolle spielen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Are economic principles a driver or a barrier for energy efficiency and climate policy?(2021) Braungardt, Sibylle; Schumacher, Katja; Lünenbürger, Benjamin; Wolff, Franziskaconomic principles are at the heart of key policies addressing or affecting energy efficiency. Minimum energy performance standards are typically based on an economic efficiency principle, where the ambition of the minimum requirements depends on economic costs and benefits. Examples from different governance levels include the least-life-cycle-costs approach in the EU Ecodesign Directive, the cost-optimality approach in the EU Energy Performance of Buildings Directive and the German building codes, where the requirement for micro-level cost efficiency acts as barrier for setting more ambitious standards. Also, some public procurement approaches are based on economic principles, where requirements to include life-cycle costs and/or external environmental costs can provide a driver for the uptake of energy efficiency technologies. In view of the fundamental role of energy efficiency policy for reaching climate targets, this article addresses the question how innovative approaches to use economic principles in policy formulation can foster the deployment of energy efficiency solutions. To this end, we analyse different approaches for using economic principles in minimum energy performance standards and in public procurement processes, including the recently introduced requirement to consider the costs of climate action in Federal procurement processes specified in the German Federal Climate Change Act. We de rive recommendations on how to use economic principles in policy formulation as a driver rather than a barrier for the deployment of energy efficiency solutions. Quelle: BerichtVeröffentlichung Beschäftigungsentwicklung in der Braunkohleindustrie(2018) Hermann, Hauke; Schumacher, Katja; Förster, Hannah; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenbürger, Benjamin; Pfeiffer, DavidIn der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der direkt Beschäftigten in der Braunkohleindustrie in Deutschland betrachtet. Die hier vorgelegten Analysen zur Altersstruktur der Beschäftigten im Braunkohlenbergbau zeigen, dass der anstehende Strukturwandel bei den aktuell Beschäftigten weitgehend entlang der natürlichen Altersgrenzen vollzogen werden kann, denn bis zum Jahr 2030 werden fast zwei Drittel der aktuell in der Braunkohlenindustrie Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Betriebsbedingte Kündigungen in der Braunkohleverstromung sind somit nicht erforderlich um das Klimaschutzziel des Energiesektors in 2030 zu erreichen. Zu betriebsbedingten Kündigungen kommt es nur in dem Maße, in dem künftig Neueinstellungen erfolgen. Bereits unter bisherigen Rahmenbedingungen (Referenz) geht die Zahl der Arbeitsplätze in der Braunkohlenindustrie deutlich zurück, ohne dass zusätzliche Klimaschutzanstrengungen ergriffen werden. Anfang 2016 betrug die Anzahl der direkten Arbeitsplätze in der Braunkohlenindustrie etwa 20.800. Mehr als 50 Prozent dieser Beschäftigten sind über 50 Jahre alt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel- Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren(Umweltbundesamt, 2020) Graichen, Verena; Schumacher, Katja; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Zirkel, AlexandraDas Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Bepreisung von Brennstoffemissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossen wurde. Das Gesetz sieht in § 11 Abs. 3 vor, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen ergriffen werden können. Diese sollen laut Gesetz vorrangig finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen darstellen. In einem ersten Schritt sind diejenigen Sektoren zu identifizieren, die durch den Brennstoffemissionshandel einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) ausgesetzt sein könnten. Um dieser Frage nachzugehen wird in diesem Papier zunächst ein Überblick über Entlastungen und Begünstigungen in bestehenden Regelungen, wie dem EU-Emissionshandel, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Energie- bzw. Stromsteuer, gegeben. Darauf aufbauend werden Ansätze zur Identifikation von Sektoren des produzierenden Gewerbes und Bergbau (NACE-4-Ebene), die von Carbon Leakage und der Beeinträchtigung der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach BEHG § 11 Abs. 3 betroffen sind, erarbeitet. Die fünf untersuchten Ansätze weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Sie werden in Bezug auf die Transparenz der Datenquellen, der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im In- und Ausland, der Abbildung des Anwendungsbereichs des BEHGs und die durch das BEHG verursachten Zusatzkosten und -entlastungen und die Nähe zu bereits auf EU Ebene akzeptierten Regelungen analysiert. Das vorliegende Papier entstand im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung der Verordnung zur Umsetzung von § 11 Abs. 3 BEHG. Da die Arbeiten im September 2020 bereits sehr weit Fortgeschritten waren, konnten die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach §11 Abs. 3 BEHG festgelegten Beschlüsse vom 23. September 2020 in diesem Papier nicht berücksichtigt werden. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Costs of meeting international climate targets without nuclear power(Umweltbundesamt, 2015) Duscha, Vicki; Schumacher, Katja; Schleich, Joachim; Öko-Institut; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Knoche, GuidoIn diesem Bericht werden die Auswirkungen eines globalen Ausstiegs aus der Kernenergie bis zum Jahr 2050 auf die Kosten zur Erreichung internationaler Klimaschutzziele für das Jahr 2020 analysiert. Die Analysen basieren auf Simulationen mit einem globalen Energiesystem-modell. Unsere Analysen zeigen ein Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 um 2%, in den Annex I-Ländern um 7% als Resultat des Atomausstiegs. Im Vergleich zum Refe-renzszenario steigen die Zertifikatpreise für Treibhausgasemissionen um 24%, die Erfüllungs-kosten der Annex I-Länder um 28% wenn freier Handel mit Zertifikaten zugelassen wird ("all-trade"-Szenario). Der größte Anstieg in den Erfüllungskosten ist in Japan (+58%) und der USA (+28%) zu beobachten. China, Indien und Rußland dagegen profitieren von einem globalen Atomausstieg, wobei der Anstieg der Gewinne durch höhere Zertifikathandelsvolumina den Anstieg der Vermeidungskosten durch den Wegfall von Atomenergie übersteigt. Auch für Län-der wie Japan, für die ein relativ großer Anstieg der Erfüllungskosten durch den Atomausstieg zu beobachten ist, sind die ökonomischen Auswirkungen begrenzt. Bei einer Einschränkung des Zertifikathandels auf die Länder, die sich an der 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto Proto-kolls beteiligen, führt der globale Atomausstieg zu einem deutlich höheren Anstieg der Erfül-lungskosten in den Annex I-Ländern (dies gilt jedoch nicht für die EU und Australien) im Ver-gleich zu einem Szenario mit uneingeschränktem Zertifikathandel. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Das Zusammenspiel von Makro- und Mikro-Instrumenten zur Energieverbrauchsreduktion durch verbrauchsarmes Verhalten(Umweltbundesamt, 2020) Scherf, Cara-Sophie; Fischer, Corinna; Schumacher, Katja; Öko-Institut; Deutschland. Umweltbundesamt; Weyland, MatthiasDas vorliegende Kurzpapier ist Teil des Projekts "Möglichkeiten der Instrumentierung von Energieverbrauchsreduktion durch Verhaltensänderung" und widmet sich der Frage nach den Vor- und Nachteilen sowie dem Zusammenwirken von Instrumenten unterschiedlicher Reichweite, konkret übergeordneten und in der Breite wirkenden Makro-Instrumenten wie dem Europäischen Emissionshandel sowie eher kleinteiligen Mikro- und Meso-Instrumenten wie energetischen Standards oder geräteseitigen Effizienzanforderungen. Deren Stärken und Schwächen werden auf Basis bestehender Literatur entlang der Kriterien Wirksamkeit, ökonomische Effizienz, soziale Akzeptanz, politische Durchsetzbarkeit und Eignung, kulturellen Wandel zu befördern, untersucht. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission - Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe(Umweltbundesamt, 2022) Schumacher, Katja; Cludius, Johanna; Noka, Viktoria; Tews, Kerstin; Öko-Institut. Büro Berlin; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Deutschland. Umweltbundesamt; Gellrich, AngelikaDas im Juli 2021 veröffentlichte "Fit-for-55"-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor (EU-ETS 2). Parallel zur Einführung des neuen Emissionshandels ist die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) vorgesehen, der durch den neuen Emissionshandel entstehende Belastungen für besonders Betroffene abfedern soll. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die Verteilungswirkungen der CO2-Bepreisung gemindert und explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*innen unterstützt werden. Unklar ist noch, welche Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds als vulnerabel gelten. Eine einheitliche Definition gibt es bisher weder auf EU-Ebene noch in einzelnen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland nicht. Eine Einschätzung der Anzahl vulnerabler Haushalte, ihrer Belastung durch die CO2-Bepreisung und ihrer Investitions- bzw. Unterstützungsbedarfe ist jedoch essentiell für die Bewertung des Finanzrahmens des Klima-Sozialfonds und der damit verbundenen Möglichkeiten, durch Investitionshilfen und direkte Einkommensunterstützung Belastungen bei vulnerablen Haushalten abzufedern. Auch im Zusammenspiel mit dem in Deutschland im Januar 2021 eingeführten Brennstoffemissionshandel, der Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System hat, stellen sich viele Fragen. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren*Autorinnen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zum Klima-Sozialfonds erstellt. Ziel der Analyse ist es, ein gutes Verständnis des Vorschlags zum EU-ETS 2 und Klima-Sozialfonds in Abgrenzung zum Brennstoffemissionshandel zu erlangen und soziale Aspekte zu beleuchten. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition vulnerabler Haushalte, ermittelt die CO2-Kostenbelastung für diese Haushalte sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte (mit) zu finanzieren. Er wird alleine jedoch nicht ausreichend sein, um die Sanierungskosten vulnerabler Haushalte - nach der hier gewählten Definition - vollständig zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds muss daher eingebettet werden in ein Gesamtprogramm in Deutschland für vulnerable Gruppen, so dass vulnerable Gruppen am Klimaschutz teilhaben können, resilienter werden und gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen geschützt sind. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Instruments to increase climate policy ambition before 2020 - economic and political implications in selected industry and emerging countries(Umweltbundesamt, 2016) Healy, Sean; Schumacher, Katja; Day, Thomas; Deutschland. UmweltbundesamtDerzeit besteht eine Lücke zwischen den projizierten Treibhausgasemissionen in den ćangestrebten nationalen Beiträgen̮ (Intended Nationally Determined Contributions, INDCs), die von den Ländern bei der UNFCCC eingereicht wurden, und den Emissionen, die mit einer Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf maximal 2˚C konsistent sind (Climate Action Tracker, 2015a; UNFCCC, 2015). Da die INDCs die Länder nur zu Minderungsmaßnahmen nach 2020 verpflichten, bieten am- bitioniertere Minderungsanstrengungen vor 2020 eine weitere wichtige Möglichkeit die Emissionslu¨cke fu¨r das Jahr 2030 weiter zu reduzieren. Ziel des vorliegenden Berichts ist daher, aktuelle Minderungsanstrengungen von La¨ndern zu analysieren, Best Practice-Politiken und Maßnahmen zu identifizieren und Auswirkungen auf die Emissionsminderungen im Jahr 2020 abzuschätzen, wenn diese Best Practices global umgesetzt würden. Die Analyse dieses globalen Minderungspotentials bis zum Jahr 2020 wird ergänzt durch eine Diskussion, wie mo¨gliche Hemmnisse zur Umsetzung des Potentials überwunden werden ko¨nnen. Damit bietet der Bericht einen Beitrag zur Ermo¨glichung verstärkter Aktivita¨ten von UNFCCC-Ländern vor 2020.Veröffentlichung Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen(Umweltbundesamt, 2022) Bär, Holger; Beermann, Ann-Cathrin; Schumacher, Katja; Forschungszentrum für Umweltpolitik; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Öko-Institut. Büro Berlin; Deutschland. Umweltbundesamt; Golde, MichaelIn diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Untersuchung der klimapolitischen Wirksamkeit des Emissionshandels - erweiterte Analysen(2018) Cludius, Johanna; Schumacher, Katja; Loreck, Charlotte; Deutschland. Umweltbundesamt; Gagelmann, Frank; Gibis, Claudia; Schlömer, SteffenDer EU-Emissionshandel (EU-EHS) für Treibhausgase aus der Strom- und Wärmeversorgung und energienintensiven Industrien wurde im Jahr 2005 eingeführt und deckt etwa 45 % der EU-Gesamtemissionen ab. Ein vermuteter Vorteil eines Emissionshandels sind Kostensenkungen durch die Möglichkeit zum Handel der Verpflichtungen, bei gleichzeitiger Einhaltung der Emissionsobergrenze. Dieser Bericht stellt Schätzergebnisse für solche "Handelsgewinne" für die Jahre 2008 bis 2012 Ń die zweite Handelsperiode des EU-EHS Ń dar. Da die Ergebnisse stark von der Schätzmethode abhängen, werden verschiedene Methoden und Annahmen verglichen. Quelle: http://www.umweltbundesamt.deVeröffentlichung Wirtschaftlichkeit neu denken(Umweltbundesamt, 2021) Braungardt, Sibylle; Schumacher, Katja; Wolff, Franziska; Öko-Institut; Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung; Deutschland. Umweltbundesamt; Lünenbürger, BenjaminDie derzeit vorherrschenden Konsum- und Produktionsweisen sind nicht nachhaltig. Sie sind geprägt von Investitions- und Kaufentscheidungen einzelner Personen und Unternehmen, deren Entscheidungskalküle sich in der Regel nicht an der gesellschaftlichen Wohlfahrt, sondern an einzelwirtschaftlichen Kriterien orientieren. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Vorhaben zwei wesentliche Zielstellungen, um Wirtschaftlichkeit neu zu denken und in den Dienst des Umweltschutzes zu stellen. Zum einen sollen die Analysen helfen, das Verständnis für Entscheidungskalküle und -verhalten zu verbessern. Zum anderen soll auch der bestehende Ordnungsrahmen mit seinen expliziten oder impliziten Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen und Wirtschaftlichkeitsgeboten auf den Prüfstand gestellt werden. Anhand einer Akteursbetrachtung und beispielhafter Analysen von Investitionsentscheidungen wird gezeigt, dass Investitionen im Sinne des Umweltschutzes von verschiedensten Hemmnissen geprägt sind und deshalb unterbleiben oder verschoben werden. Wesentliche Hemmnisse stehen im engen Bezug zu den Wirtschaftlichkeitskalkülen von Investor*innen und sie ergeben sich aus spezifischen Regelungen im Ordnungsrahmen. Um Wirtschaftlichkeit neu zu denken und in den Dienst des Umweltschutzes zu stellen, werden die Hemmnisse genauer beleuchtet und Lösungsvorschläge zur Reform des Ordnungsrahmens gegeben. Das Vorhaben untersucht Wirtschaftlichkeitskalküle bei Investitionsentscheidungen privater Haushalte und Unternehmen, Wirtschaftlichkeitsgebote im Kontext umweltrelevanter Mindeststandards sowie Wirtschaftlichkeitsgebote im Kontext staatlicher Ausgaben. Quelle: Forschungsbericht