Auflistung nach Autor:in "Bons, Marian"
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Veröffentlichung Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land(Umweltbundesamt, 2019) Bons, Marian; Döring, Michael; Kleßmann, Corinna; Navigant Energy Germany GmbH (Berlin); Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-Luise; Rudolph, ManuelSeit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Auswirkungen einer Rotor-in-Planung auf die Verfügbarkeit von Windflächen(Umweltbundesamt, 2022) Bons, Marian; Sach, Thobias; Pape, Carsten; Guidehouse Energy Germany GmbH; Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseBei der Flächenausweisung für die Windenergie an Land gibt es in der Praxis zwei unterschiedliche Planungsansätze für die Platzierung von Windenergieanlagen an den Grenzen der ausgewiesenen Flächen. Grundsätzlich wird unterschieden, ob auf den Flächen nur die Türme der Windenergieanlagen unterzubringen sind und der Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf ("Rotor-out") oder ob auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche Platz finden müssen ("Rotor-in"). Die Untersuchung zeigt, dass eine Rotor-in-Planung die Verfügbarkeit einer Flächenkulisse stark einschränkt. Betrachtet wurden aktuelle Flächen der Regional- und Bauleitplanung aller Bundesländer mit einer Gesamtfläche von ca. 2.850 km2. Bei einem Rotordurchmesser von 165 m verbleiben von der Fläche etwa 60 %. Die nicht verfügbare Fläche liegt somit bei etwa 40 %. Die auf den Flächen installierbare Leistung reduziert sich um etwa 25 %. Der Effekt variiert in Abhängigkeit von Flächengröße, Flächenform und Rotordurchmesser, ist jedoch immer stark ausgeprägt. Bei kleinen Flächen wirkt sich die Umrechnung von Rotor-in zu Rotor-out deutlich stärker auf die verbleibende Fläche aus als bei großen Flächen. Die installierbare Leistung nimmt mit steigendem Rotordurchmesser - bei gleichbleibender spezifischer Flächenleistung und entsprechend steigender Generatorleistung - zu. Die steigende Flächeneffizienz überwiegt hierbei den Einfluss der leicht geringeren verbleibenden Fläche. Bei der Anrechnung von ausgewiesenen Flächen auf die geplanten Flächenziele muss der Gesetzgeber zwingend zwischen Flächen mit Rotor-in- und Flächen mit Rotor-out-Planung unterscheiden. Er muss zum Monitoring der Zielerreichung ein klares Vorgehen zur Ermittlung entsprechender Abschläge bei einer Rotor-in-Planung in den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen verankern. Wird ein Flächenziel als Rotor-out-Ziel definiert, sollte eine Umrechnung der ausgewiesenen Rotor-in-Flächenkulisse die Flächengröße berücksichtigen. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Raumordnungspläne am Beispiel aktueller Entwicklungen in Thüringen(Umweltbundesamt, 2021) Bons, Marian; Jakob, Martin; Pape, Carsten; Guidehouse Energy Germany GmbH; Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (Kassel); Stiftung Umweltenergierecht; Deutschland. Umweltbundesamt; Plappert, Marie-LuiseMit dem Inkrafttreten der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB im Jahr 2020 haben einzelne Länder angekündigt, auf dieser Grundlage eigene Abstandsregelungen für die Windenergie an Land zu schaffen. Rechtlich führen diese Regelungen zur Entprivilegierung von Windenergienutzungen innerhalb der Abstände. Diese sind dort in der Folge regelmäßig nur noch dann zulässig, wenn Kommunen die erforderliche planerische Grundlage im Wege der Bebauungsplanung schaffen. Angesichts der Erfahrungen in Bayern unter der dort geltenden sog. 10 H-Regelung ist zu erwarten, dass die angekündigten Landesregelungen den Umfang an ausgewiesenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen bislang umgesetzt werden können, beschränken werden. Die vorliegende Analyse zeigt mögliche Auswirkungen landesrechtlicher Mindestabstandsregelungen, aber auch weiterer gesetzlicher Änderungen mit Bedeutung für Windenergienutzungen auf bestehende bzw. im Entwurf vorliegende Raumordnungspläne auf. Dies geschieht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes. Der von der Landtagsopposition eingebrachte Entwurf der Mindestabstandsregelung sieht eine Aufhebung der Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen innerhalb eines Abstands von 1.000 m zu Wohngebäuden in bestimmten Siedlungsgebieten vor, wohingegen die bereits in Kraft getretene Änderung im Waldgesetz Thüringen dazu führt, dass Windenergienutzungen im Wald allgemein unzulässig werden. Eine GIS-Analyse quantifiziert die (potentiellen) Auswirkungen beider Regelungen mit einer Reduktion der Thüringer Flächenkulisse für Windenergienutzungen von etwa 23 %, jedoch mit erheblichen Unterschieden je nach Planungsregion. Während die Verringerung für die Planungsregionen Nord- und Mittelthüringen unterhalb von 5 % der bisherigen Fläche liegen, betragen sie für Südwest- und Ostthüringen 70 % bzw. 53 %. Die Auswirkungen der Mindestabstandsregelung fallen hierbei deshalb relativ gering aus, weil vergleichbare Abstände bereits bislang in den Planungsregionen zugrundegelegt wurden. Die insgesamt beträchtlichen Auswirkungen auf die in Bestandsplänen und Planentwürfen festgelegten Windenergiegebiete haben rechtliche Konsequenzen. Für Bestandspläne stellt sich die Frage nach ihrer Funktionslosigkeit, die im Einzelfall eine Neuaufstellung der Pläne auch jenseits landesrechtlicher Fortschreibungserfordernisse notwendig machen könnte. Betroffene Planentwürfe müssen überarbeitet und Aufstellungsverfahren zumindest teilweise wiederholt werden. Über die unmittelbaren Auswirkungen pauschaler Abstands- und sonstiger Regelungen in den Ländern auf die Flächenkulisse für die Windenergie hinaus sind danach erhebliche Beeinträchtigungen der planerischen Steuerung der Windenergie mittels Raumordnungsplänen durch zeitliche Verzögerungen und vorübergehende Phasen des Fehlens wirksamer Raumpläne zu erwarten, was über Thüringen hinaus bei entsprechenden Regelungsabsichten in den Ländern zu berücksichtigen ist. Quelle: ForschungsberichtVeröffentlichung Verwirklichung des Potenzials der erneuerbaren Energien durch Höherauslastung des Bestandsnetzes und zügigen Stromnetzausbau auf Verteilnetzebene(Umweltbundesamt, 2020) Bons, Marian; Knapp, Jonas; Steinbacher, Karoline; Guidehouse Energy Germany GmbH; ef.Ruhr GmbH; RE-xpertise; Deutschland. Umweltbundesamt; Koch, YvonneDie aktuellen Netzengpässe belasten die Klimabilanz Deutschlands, da sie eine Abregelung erneuerba-rer Energien notwendig machen. Engpässe im Verteilnetz sind zurzeit nur begrenzt sichtbar, da sie von Engpässen im Übertragungsnetz überlagert werden. Im Rahmen dieser Studie wurde zunächst der Netzausbaubedarf in der Hochspannung herausgestellt. Anschließend wurden Maßnahmen untersucht, die durch eine Behebung der Engpässe zu einer verbesserten Integration von erneuerbaren Energien ins Stromnetz beitragen. Die Studie betrachtete sowohl Maßnahmen, die zu einer höheren Auslastung des Bestandsnetz führen, als auch Maßnahmen, die den Netzausbau beschleunigen. Sie konzentriert sich dabei ausschließlich auf die 110-kV-Verteil-netzebene (Hochspannungsnetz) sowie kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen. Die Ergebnisse zeigen, dass die 110-kV-Verteilnetzebene heute und voraussichtlich auch künftig einen begrenzenden Faktor für die Nutzung der durch Erneuerbare-Energien-Anlagen bereitgestellten Energie darstellt. Einige der analysierten technischen Maßnahmen stellen sinnvolle Alternativen im Ver-gleich zum konventionellen Netzausbau dar, werden laut gesammelter Erkenntnisse jedoch schon weitgehend von Netzbetreibern angewendet und bieten daher keine zusätzliche Beschleunigungswirkung gegenüber dem Status quo. Keine der weiteren betrachteten technischen Optionen weist aktuell eine ausgeprägte Beschleunigungswirkung für die Integration von erneuerbaren Energien auf. Möglichkeiten zur Beschleunigung gibt es insbesondere bei der Optimierung der institutionellen Abwicklung der Genehmigungsprozesse, indem Genehmigungsbehörden die Verfahrensanforderungen gegenüber Vorhabenträgern transparenter kommunizieren, landes- oder bundesweit einheitliche Anforde-rungen festlegen und personelle Kapazitäten ausbauen. Zudem kann der Netzausbau durch verschiedene gesetzliche Anpassungen beschleunigt werden. So könnte eine fiktive Planfeststellung für Alttrassen eingeführt oder den Verteilnetzbetreibern ein vorrausschauender Netzausbau in Regionen ermöglicht werden, in denen ein starker Zubau von erneuerbaren Energien erwartet und somit ein Netzausbau wahrscheinlich notwendig wird. Quelle: Forschungsbericht